Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Pressestelle
Artikel vom 04.07.2022

Illegale Entsorgung von Grünschnitt

Symbolfoto Wald. Quelle: Sandra Weiss
Symbolfoto Wald. Quelle: Sandra Weiss

Den hauseigenen Grünschnitt im Wald zu entsorgen ist verboten. Dennoch beobachtet das Kreisforstamt immer wieder, dass Menschen ihren Grünabfall achtlos im Wald liegen lassen. Dies führt zu einer Überdüngung und stört somit die empfindliche Flora im Wald. Laut Kreisforstamt kann es im schlimmsten Fall dazu kommen, dass durch Samen und Früchte fremde Pflanzenarten in das Ökosystem des Waldes gelangen und dieses erheblich schädigen.

Von den Gefahren abgesehen, muss Grünschnitt aufwändig und teuer wieder aus dem Wald geborgen werden. Denn Grünschnitt ist rechtlich gesehen Abfall und darf nur an entsprechenden Annahmestellen abgegeben werden. Daher bittet das Kreisforstamt alle Bürgerinnen und Bürger, ihren Grünschnitt fachgerecht zu entsorgen. Kleine Mengen können sogar über den eigenen Kompost oder über die Biotonne entsorgt werden.

Schnell, einfach und vor allem legal kann Grünschnitt aber vor allem auf den Annahmestellen der Abfallwirtschaft Rems-Murr (AWRM) entsorgt werden. Auf den flächendeckend im Rems-Murr-Kreis verteilten Grüngutplätzen wird Grünschnitt von Privatpersonen angenommen, bis zu einer Menge von 2 m³ sogar kostenfrei. Gewerbetreibende und Anliefernde mit größeren Mengen können dagegen die Entsorgungszentren im Rems-Murr-Kreis nutzen.

Eine Übersicht über die Annahmestellen findet man auf der Internetseite der AWRM unter Abfallwirtschaft Rems-Murr - Entsorgungseinrichtungen (abfallwirtschaft-rems-murr.de).

 

(firat/06.07.22)

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