Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Martina Keck
Artikel vom 12.04.2022

Geflügelpest: Veterinäramt rät zu vorbeugenden Maßnahmen

Die Geflügelbestände im Rems-Murr-Kreis werden weiterhin von einem Eintrag der Geflügelpest bedroht. Besonders von Wildvögeln geht dabei eine hohe Ansteckungsgefahr für Geflügelhaltungen aus. Das verdeutlichen die aktuellen Geflügelpest-Ausbrüche in Frankreich, Spanien, den Niederlanden, in Polen, aber auch in Deutschland. „Nach Mitteilung des Bundeslandwirtschaftsministeriums zeigt die aktuelle Seuchenlage in den anderen Mitgliedstaaten, insbesondere in Frankreich, dass mit einer deutlichen Verschlechterung der Lage auch in Deutschland zu rechnen ist“, so Dr. Thomas Pfisterer, Leiter des Veterinäramtes in Backnang.

Eine Seuchenfeststellung in Nutzgeflügelbeständen hat erhebliche Maßnahmen für Geflügelhalter zur Folge: Unter anderem Bestandstötungen, Verbringungsbeschränkungen und Vermarktungsverbote. Das mussten auch einige Betriebe im Rems-Murr-Kreis im Frühjahr 2021 erfahren. Um das zu vermeiden, rät Verbraucherschutzdezernent Gerd Holzwarth allen Geflügelhaltern im Rems-Murr-Kreis zu erhöhter Wachsamkeit und vor allem zu geeigneten Vorbeugungsmaßnahmen.

„Die meisten Betriebe mit Freilandhaltung haben Vorkehrungen zur Aufstallung Ihres Nutz- oder Hobbygeflügels getroffen, setzen diese leider aber nicht freiwillig um, und halten ihre Tiere weiterhin im Freien“, beschreibt Dr. Sonja Ruffer, Tierseuchenreferentin des Veterinäramtes, die aktuelle Situation. Zur Vorbeugung eines Geflügelpesteintrags wird deshalb dringend empfohlen, die Futter- und Tränkestellen sicher von Wildvögeln getrennt einzurichten. Darüber hinaus sind weitere Sicherheitsmaßnahmen wie etwa das Tragen einer separaten Schutzkleidung zu beachten.

„Eine besondere Aufmerksamkeit ist weiterhin dem Geflügelhandel im Reisegewerbe zu schenken“, sagt Veterinäramtsleiter Dr. Pfisterer. Er weist darauf hin, dass die Geflügelhalter ausschließlich gesunde Tiere aus unverdächtigen Beständen zukaufen sollten. „Hier ist es empfehlenswert, zum Beispiel Junghennen von bekannten Betrieben aus der Region zu erwerben“, so Pfisterer.

Für Fragen zum Thema und zu Maßnahmen in den Betrieben stehen die Mitarbeitenden des Veterinäramts Rems-Murr-Kreis (Telefon: 07191 895-4062 oder E-Mail: veterinaeramt(@)rems-murr-kreis.de) gerne zur Verfügung.

(barth/22.04.22)

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