Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Pressestelle
Artikel vom 05.10.2021

Verkehrssicherungspflicht für Baumbesitzer entlang öffentlicher Straßen

Sicherheitsarbeiten an einem Baum; Symbolbild: Pixabay.
Sicherheitsarbeiten an einem Baum; Symbolbild: Pixabay.

Regelmäßige Kontrollen an Straßenbäumen erforderlich / Gefahren vermeiden

 

Bäume sehen generell am schönsten aus, wenn sie sich in ihrer natürlichen Form entwickeln können. Stehen sie im Wald oder auf freiem Feld können sie dies auch ungeniert tun; Am Straßenrand hingegen wird dies nicht immer möglich sein. Zu groß ist die Gefahr, dass überhängende Zweige oder kaputte Äste einen Menschen verletzen oder eine Sache beschädigen. Aus diesem Grund besteht für den Baumbesitzer die sogenannte Verkehrssicherungspflicht, gemäß welcher er dafür zu sorgen hat, dass niemand aufgrund seines Baumes zu Schaden kommt.

Es ist also notwendig, regelmäßig eine Zustandsprüfung der Bäume durchzuführen. Erst dann zu reagieren, wenn Gefahrenquellen offensichtlich vorhanden sind, ist keine korrekte Ausführung der Verkehrssicherungspflicht. Regelmäßige Baumkontrollen sind zwingend erforderlich.

Das Fällen oder die Durchführung von Sondermaßnahmen für Straßenbäume ist nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar erlaubt.

Sollten Sie Fragen zur Zustandsprüfung bzw. zur Umsetzung der Verkehrssicherungspflicht haben, stehen Ihnen die Straßenmeistereien Backnang unter der Rufnummer 07151/501-4600 oder die Straßenmeisterei Weinstadt 07151/501-2600 telefonisch zur Verfügung.

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