Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Leonie Ries
Artikel vom 01.10.2021

Akteurinnen und Akteure rund ums Bauen erneut im Austausch

Seit 2018 lädt das Landratsamt Rems-Murr-Kreis Vertreterinnen und Vertreter der Bauwirtschaft, der Politik und der Verwaltung zu einem Runden Tisch Baurecht ein. Ziel ist ein kontinuierlicher Austausch zwischen den Akteuren „rund ums Bauen“. Dabei werden auch die sich ändernden Rahmenbedingungen von Bauanträgen und Baugenehmigungen besprochen.

„Wir können als Landkreis die Gesetze und Vorgaben beim Bauen nicht ändern. Uns ist es als Landkreis aber wichtig, für Bauherren ansprechbar zu sein, gerne auch schon beratend im Vorfeld von Bauvorhaben. Das ist unser Beitrag zu Entbürokratisierung. Denn manches kann in einem Gespräch niederschwellig vorbereitet, geklärt und damit beschleunigt werden. Der regelmäßige Austausch beim Runden Tisch Baurecht sorgt für Verständnis bei Bauherr und Baubehörde“, sagt Landrat Dr. Richard Sigel.

Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz

Nachdem der Runde Tisch letzte Jahr pandemiebedingt abgesagt werden musste, fand er dieses Jahr virtuell statt. Dieses Mal mit dem Schwerpunktthema Erdarbeiten und Abbruch. Sonja Voigt, Leiterin des Baurechtsamts, informierte die Teilnehmenden über das Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz und über die Konsequenzen, die dieses für einige Bauanträge hat. Für viele Bauvorhaben muss seit 1. Januar 2021 ein Abfallverwertungskonzept erstellt und der Behörde zur Prüfung vorgelegt werden. Ziel des Gesetzes ist es, dass Erdaushube nicht mehr auf Deponien verbracht werden müssen, sondern direkt vor Ort zur Modellierung des Geländes verwertet werden. So können teure Deponiegebühren und zahlreiche LKW-Fahrten vermieden werden. Bei geschickter Umsetzung gewinnen die Umwelt und der Geldbeutel des Bauherrn.

Artenschutz

Markus Wegst vom Amt für Umweltschutz informierte über die verschiedenen Möglichkeiten, heimischen Arten ein angemessenes Zuhause am Gebäude zu bieten. Gleichzeitig wies er deutlich auf das Verbot hin, die Nester von geschützten Vogelarten einfach zu entfernen. Auch der Mensch möchte nicht nach einem langen Arbeitstag nach Hause kommen und feststellen, dass das eigene Haus abgerissen wurde. Wer Fragen zum Thema hat und sich beraten lassen möchte, wie beispielsweise eine Haussanierung mit dem Artenschutz in Einklang gebracht werden kann, kann sich beim Amt für Umweltschutz (umweltschutz@rems-murr-kreis.de) melden. Auch auf der Interseite  http://www.artenschutz-am-haus.de/ gibt es viele nützliche Informationen.

Landesbauordnung

Auch ein Fazit über die Novelle der Landesbauordnung aus 2019 wurde gezogen. Dieses fiel teilweise negativ aus, nahm die Novelle doch dem Bauherrn die Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Verfahrensarten mit unterschiedlichen Prüfungstiefen. Seitdem trägt der Bauherr – als Laie – deutlich mehr Verantwortung dafür, dass sein Haus komplett gesetzeskonform gebaut wird. Dies führt durchaus auch bei den Baurechtsämtern zu Frust, wenn vermehrt Nachbaranzeigen wegen Rechtsverletzungen eingehen.

Digitalisierung

Beim Thema Digitalisierung hat das Baurechtsamts 2021 entscheidende Meilensteine erreicht, ist aber noch nicht am Ziel. Nächster Schritt ist die Online-Auskunft für Bauherren.

(graf/1.10.21)

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