Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Leonie Ries
Artikel vom 10.09.2021

Neue Ampel an Landesstraße zwischen Endersbach und Strümpfelbach

(v.l.n.r.) Tanya Kasa von der Bürgerinitiative „Sicherer Schulweg L1201“, Stefan Hein, technischer Dezernent im Landratsamt, und Oberbürgermeister Michael Scharmann weihen die neue Ampel ein. Foto: Stadt Weinstadt
(v.l.n.r.) Tanya Kasa von der Bürgerinitiative „Sicherer Schulweg L1201“, Stefan Hein, technischer Dezernent im Landratsamt, und Oberbürgermeister Michael Scharmann weihen die neue Ampel ein. Foto: Stadt Weinstadt

Die neue Fußgängerampel an der Landesstraße zwischen Weinstadt-Endersbach und Strümpfelbach (L 1201) ist am Donnerstag in den Betrieb gegangen – pünktlich zum Schuljahresbeginn. Vertreter des Landratsamts, der Stadt Weinstadt und der Bürgerinitiative „Sicherer Schulweg L1201“ haben die Ampel gemeinsam in Betrieb genommen.

Im Jahr 2018 hatte sich die Bürgerinitiative „Sicherer Schulweg L1201“ erstmals an die Verwaltungen gewandt mit dem Anliegen, die Querung der Landesstraße zwischen Endersbach und Strümpfelbach mit einer Ampel sicherer zu gestalten. Die Strecke ist täglicher Weg für viele Schulkinder auf dem Fahrrad, aber auch beliebt beim Freizeitradverkehr und Spaziergängerinnen und Spaziergängern.

Baulastträger der Landesstraße ist das Regierungspräsidium Stuttgart. Die für verkehrsrechtliche Anordnungen zuständige Behörde ist die Stadt Weinstadt. Der Straßenbetrieb wird vom Rems-Murr-Kreis verantwortet.

Nach einem Ortstermin der Verwaltungen mit der Bürgerinitiative im Jahr 2018 wurde in einem ersten Schritt die dort bereits bestehende Geschwindigkeitsreduzierung ausgeweitet und Fahrrad-Piktogramme sowie zusätzliche Leitpfosten um die Querungsstelle angeordnet. Von Seiten der Bürgerinitiative wurden diese Maßnahmen begrüßt, es bestand jedoch weiter der Wunsch nach einer Fußgängerampel – die nun in Betrieb gegangen ist.

„Wir freuen uns, wenn sich die Bürgerinnen und Bürger einbringen und für ihr Anliegen stark machen. Bürgerbeteiligung ist uns als Kreisverwaltung wichtig: Besonders bei großen Themen nehmen wir die Bürgerinnen und Bürger immer mit, zunehmend über digitale Angebote. Beispiele sind das Radwegekonzept, das Abfallwirtschaftskonzept und das Klimaschutzhandlungsprogramm“, sagt Landrat Dr. Richard Sigel.

„Verkehrssicherheit für alle Straßenverkehrsteilnehmer muss immer an erster Stelle stehen – so freue ich mich, dass nun diese Ampel an der Landesstraße L1201 in Betrieb geht und hier der Schulweg zum Benzacher Bildungszentrum für unsere Schülerinnen und Schüler vom ersten Tag des neuen Schuljahres an noch ein Stück sicherer wird“, sagt Oberbürgermeister Michael Scharmann.

Für die Anordnung von Lichtsignalanlagen auf Außerortsstrecken sehen die einschlägigen Regelwerke sehr große Hürden vor. Nach einer intensiven Prüfung des Einzelfalls entschied das Regierungspräsidium Stuttgart positiv über die verkehrliche Notwendigkeit einer Lichtsignalanlage. Es erfolgte die verkehrsrechtliche Anordnung der Stadt Weinstadt zur baulichen Umsetzung an das Straßenbauamt des Landkreises.

Für die Realisierung der Anlage musste zunächst in enger Abstimmung zwischen dem Straßenbauamt, der Stadt Weinstadt und der Polizei der beste Standort für die Anlage gefunden werden. Weiter war an der vorgesehenen Querungsstelle zunächst über eine große Distanz die Stromversorgung herzustellen. Dabei wurde das Versorgungskabel mittels Spülbohrverfahren unter dem Bachbett des Haldenbachs hindurchgeführt. Bedingt durch die Corona-Pandemie gibt es zudem bei einzelnen Anlagenteilen bis heute Lieferengpässe. Trotz aller Hemmnisse konnte die Anlage pünktlich zum Ende der Sommerferien fertiggestellt werden, sodass eine sichere Querung ab dem ersten Schultag gewährleistet ist.

Die Kosten für die neue Fußgängerampel belaufen sich auf rund 112.000 Euro. Die Kosten trägt das Land als Baulastträger der Straße.

Hintergrund:

Laut dem Regierungspräsidium Stuttgart ist diese Maßnahme erforderlich, um die Sicherheit des besonders schützenswerten Personenkreises der Schüler, die diese Querung als Fußgänger und Radfahrer nutzen, zu gewährleisten. Die im Vorfeld umgesetzten Maßnahmen waren dabei nicht ausreichend. Bei den vorab umgesetzten Maßnahmen handelt es sich um die Vorverlegung des Verkehrszeichens 138 um etwa 50 Meter sowie die Aufbringung eines Fahrradpiktogramms auf die Fahrbahn und die Versetzung der mit Reflektoren versehenen Leitpfosten auf die Höhe der Querung.

(graf/10.9.21)

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