Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Gelöschter Benutzer
Artikel vom 25.08.2021

Schilder für Landwirte: Erkennungszeichen für mehr Rücksichtnahme

Schild: Wengerter bei der Arbeit; Foto: Landratsamt
Schild: Wengerter bei der Arbeit; Foto: Landratsamt

Viel Betrieb auf Landwirtschaftswegen / Schilder fürs Auto für Landwirte, Obstbauern und Weingärtner

 

Vom Frühjahr bis in den Herbst kommt es häufig zu Begegnungen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen mit Spaziergängern, Wanderern, Radfahrern oder Joggern. Auf schmalen Wirtschaftswegen wird es bei diesen Begegnungen oft eng. Das Landwirtschaftsamt hat deshalb ein Schild für die Windschutzscheibe entworfen: „Wenn Landwirte, Obstbauern und Weingärtner auf dem Weg auf die Felder, Weinberge oder Obstgärten sind, können Radler und Fußgänger leicht erkennen, dass sie sich dort nicht zum Vergnügen aufhalten, sondern ihrem Beruf zur Nahrungsmittelproduktion nachgehen“, erläutert Landwirtschaftsdezernent Gerd Holzwarth und hofft: „Das erleichtert das gegenseitige Rücksichtnehmen und führt zu Entspannung auf den Feldwegen.“

Winzerin Stefanie Karpf vom Weingut Zimmer in Kernen-Stetten freut sich über die Windschutzscheibenschilder, die ihr Landwirtschaftsamtsleiter Michael Stuber überreicht. „Auf den Weinbergswegen rund um die Y-Burg gab es während der Corona-Pandemie besonders viele Begegnungen zwischen Wengertern mit Wanderern, Radfahrern und Spaziergängern“, weiß die Winzerin zu berichten. Gegenseitige Rücksichtnahme, vorausschauendes Handeln und Verständnis füreinander sind deshalb unerlässlich.

Die Schilder gibt es in den Ausführungen „Wengerter bei der Arbeit“, „Landwirt bei der Arbeit“ und „Obstbauer bei der Arbeit“ und können von den genannten Berufsgruppen auf Anfrage beim Landwirtschaftsamt in Backnang abgeholt werden.

 

Leitfaden des Landwirtschaftsamtes für ein gutes Miteinander

Gegenseitige Rücksichtnahme
Freizeitsportlern und Spaziergängern fällt es in der Regel leichter, auf den Seitenstreifen auszuweichen und dem landwirtschaftlichen Verkehr Vorrang zu gewähren. Außerdem sollte beachtet werden, dass Wege mit der Beschilderung „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ nicht durch andere Kraftfahrzeuge befahren werden dürfen und parkende Autos nicht auf landwirtschaftlichen Flächen, sondern nur auf gekennzeichneten Parkplätzen abgestellt werden.

Auf den Wegen bleiben
Äcker und Wiesen dürfen zwischen Aussaat und Ernte nicht betreten werden, um ernsthafte Schäden an den Pflanzen zu vermeiden. Denn es können dadurch Ertragseinbußen oder Verschmutzungen des Futteraufwuchses entstehen. Verunreinigungen durch Hundekot führen zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen Nutztiere. Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden.

Nur ausgewiesene Wege benutzen
Radfahrer, Mountainbiker und Reiter dürfen im Wald nur geeignete Wege und Straßen mit mindestens 2 m Breite nutzen. Im Rems-Murr-Kreis werden aktuell im Rahmen mehrerer Runder Tische „Mountainbike-Trails“ ausgewiesen, bei denen auch schmale Wege legal befahren werden dürfen. Gemeinsam mit Jägern, Naturschützern, Waldeigentümern, Naturschutzverbänden und Wanderern werden im gesamten Kreisgebiet solche Strecken genehmigt, ausgeschildert und dann gemeinsam von Fußgängern und Mountainbikern genutzt.

 

(jas/25.08.21)

Informationsicon
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