Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Leonie Ries
Artikel vom 29.04.2021

Geflügelpest im Rems-Murr-Kreis: Restriktionsgebiete werden aufgehoben

Foto: Pixabay
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Das Veterinäramt des Landratsamts hat die nach Tierseuchenrecht erforderlichen Maßnahmen im Restriktionsgebiet und im Ausbruchsbestand erfolgreich durchgeführt. Die Desinfektionsmaßnahmen und die Untersuchungsergebnisse von vielen gezogenen Proben wurden an die vorgesetzten Behörden zur Prüfung und Freigabe übermittelt.

„Unsere Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung wurden anerkannt und die rechtlich erforderlichen Wartefristen eingehalten“, erläutert Veterinäramtsleiter Dr. Thomas Pfisterer. „Die beiden Allgemeinverfügungen und die damit verbundenen Einschränkungen für Geflügelhalter können daher mit Wirkung zum 1. Mai 2021 entfallen.“ 

Möglich wird die Aufhebung jetzt, da alle nach der Seuchenfeststellung entnommenen Proben in den Restriktionszonen, in sonstigen erkrankten Geflügelbeständen und bei Wildvögeln durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart negativ getestet wurden. „Alle bisher erforderlichen Maßnahmen im Ausbruchsbestand wurden umfassend durchgeführt und amtlich begleitet“, ergänzt Pfisterer.

„Es ist für die Geflügelwirtschaft und die Geflügelhalter im Rems-Murr-Kreis eine sehr gute Nachricht, dass die Geflügelpest-Beschränkungen im Beobachtungsgebiet jetzt aufgehoben werden können“, freut sich der Dezernent für Verbraucherschutz Gerd Holzwarth und ergänzt: „Ich danke allen betroffenen Geflügelhaltern für ihre Geduld und die Unterstützung des Veterinäramtes.“

Einen Ausbruch der Geflügelpest unter Corona-Bedingungen schnell und geräuschlos abzuarbeiten, war eine große Herausforderung für die Tierärztinnen und Tierärzte, denn es galt, viele Betriebe zu überprüfen, die Tierbestände zu untersuchen und Proben zu nehmen. Zudem mussten die verwaltungsrechtliche Umsetzung des Tierseuchenrechts und die Genehmigung von vielen Ausnahmen für die Betriebe vom Verwaltungspersonal des Veterinäramtes erbracht werden. „Nur durch das sehr gute Miteinander der Veterinärinnen und Veterinäre, der Verwaltungsmitarbeitenden und der Geflügelhalter war die schnelle Beendigung der Geflügelpest im Rems-Murr-Kreis möglich“, zeigt sich Holzwarth erleichtert.

Nach wie vor gilt es aber, wegen weiterer in Deutschland noch anhängiger Geflügelpestgeschehen, insbesondere in Südbaden, vorsichtig zu sein. Nur dadurch kann ein weiterer Ausbruch der Geflügelpest vermeiden werden. „Es ist für alle Geflügelhalter erforderlich, zum einen die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Beständen weiterhin ausreichend zu beachten und zum anderen, auch den Zukauf von Tieren sicher zu gestalten“, gibt Veterinäramtsleiter Dr. Pfisterer zu bedenken. Aufgrund der Erkenntnisse zu den Ursachen des aktuellen Geflügelpestgeschehens wurde deshalb zum Beispiel auch der Verkauf von Geflügel im mobilen Handel in Baden-Württemberg streng reglementiert.

(jas/29.4.21)

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