Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Martina Keck
Artikel vom 27.03.2021

Geflügelpest im Rems-Murr-Kreis: Allgemeinverfügung erlassen

Legehennen-Bestand in Auenwald betroffen / Restriktionen für Geflügelhalter in der Umgebung

Durch eine Lieferung von Junghennen aus einem mit Geflügelpest infizierten Betrieb in Nordrhein-Westfalen ist die Seuche nun in Geflügelbestände in Baden-Württemberg und auch in den Rems-Murr-Kreis gelangt. Beim betroffenen Betrieb in Auenwald wurde unterdessen der vom CVUA Fellbach am 24.03.2021 festgestellte Befund bestätigt. Das nationale Referenzlabor für Geflügelpest am Friedrich-Löffler-Institut (FLI) in Riems hat mit Befund vom 26.03.2021, das hochpathogene Geflügelpestvirus Subtyp H5N8 nachgewiesen.

Das Veterinäramt des Landratsamts hat daraufhin den Ausbruch der Geflügelpest für den Rems-Murr-Kreis am 26.03.2021 amtlich feststellen müssen. Am 27.03.2021 wurde mittels Allgemeinverfügung in einem Radius von drei Kilometern um den Ausbruchsbestand ein Sperrbezirk und in einem weiteren Radius von insgesamt zehn Kilometern ein Beobachtungsgebiet festgelegt. In der Allgemeinverfügung sind die erforderlichen Maßnahmen wie Aufstallungs- und Meldepflicht sowie Handelsbeschränkungen detailliert beschrieben.

„Wir haben im Sperrbezirk knapp 50 uns bekannte Geflügelhaltungen und im Beobachtungsgebiet sind es beinahe 600“ erläutert Verbraucherschutzdezernent Gerd Holzwarth und fordert alle Geflügelhalter auf: „kommen Sie den Vorgaben der Allgemeinverfügung nach - nur so kann eine weitere Ausbreitung der Seuche vermieden werden.“

Das Veterinäramt leitet die weiteren Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung, wie die Betriebsüberprüfung in den Restriktionsgebieten zeitnah ein.

Die Allgemeinverfügung und die Restriktionsgebiete sind auf der Homepage des Landkreises abrufbar: direkt auf der Startseite, im Reiter „Bekanntmachungen“. Die Allgemeinverfügung gilt ab Sonntag, 28. März und ist von allen Geflügel haltenden Betrieben zwingend einzuhalten.

Weiterhin werden Geflügelhalter, die am 16., 18. und 19. März Junghennen aus Nordrhein-Westfalen erhalten haben, aufgefordert, sich ans Veterinäramt zu wenden.

Kontakt zum Veterinäramt kann telefonisch unter 07191 895-4062 oder per E-Mail unter veterinaeramt@rems-murr-kreis.de aufgenommen werden.

(keck/bü 27.3.21)

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