Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Gelöschter Benutzer
Artikel vom 24.03.2021

Erstes Auftreten von Geflügelpest im Rems-Murr-Kreis

Legehennen-Bestand in Auenwald betroffen / Geflügelhalter im Umkreis müssen Tiere im Stall lassen

 

Durch eine Lieferung von Junghennen aus einem mit Geflügelpest (auch bekannt als Vogelgrippe) infizierten Betrieb in Nordrhein-Westfalen ist die Seuche nun in Geflügelbestände in Baden-Württemberg gelangt. Auch im Rems-Murr-Kreis ist ein Betrieb in Auenwald betroffen. Nachdem gestern dem Veterinäramt der Kontakt mit dem Betrieb in Nordrhein-Westfalen mitgeteilt wurde, haben Tierärztinnen des Veterinäramtes den Betrieb unverzüglich besucht, gesperrt und Proben genommen. Da in diesen Proben das Vorliegen der Geflügelpest nachgewiesen wurde, mussten heute (Mittwoch) alle Tiere in dem betroffenen Betrieb von einem Fachdienstleister tierschutzgerecht getötet werden. Diese Maßnahme muss ergriffen werden, damit die Tierseuche sich nicht weiter verbreitet. Zudem waren die Tiere im infizierten Betrieb erheblich erkrankt und viele bereits verendet. Anschließend muss die Geflügelhaltung sachgerecht gereinigt und desinfiziert werden. Alle Maßnahmen werden vom Veterinäramt tierärztlich begleitet.

Um ein mögliches weiteres Ausbreiten der Tierseuche in den Geflügelhaltungen im Landkreis zu verhindern, wird das Veterinäramt Restriktionszonen festlegen. So wird in einem Radius von  drei Kilometern um den Ausbruchsbestand ein Sperrgebiet, in einem Radius von insgesamt zehn Kilometern ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Die dort jeweils erforderlichen Maßnahmen, wie Aufstallungs- und Meldepflicht sowie Handelsbeschränkungen, werden in einer Allgemeinverfügung beschrieben, die im Laufe der Woche auf der Website des Landratsamtes amtlich bekanntgemacht wird.

Darüberhinaus werden alle Geflügelhalter, die seit dem 1. März Junghennen aus Nordrhein-Westfalen erhalten haben, dringend gebeten, sich ans Veterinäramt zu wenden. Ziel ist es zu klären, ob die Vogelgrippe auch noch in weitere Bestände im Landkreis gelangt ist.

Der Kontakt zum Veterinäramt kann telefonisch unter Telefonnummer: 07191 895-4062 oder per E-Mail unter veterinaeramt(@)rems-murr-kreis.de aufgenommen werden, auch bei weiteren Fragen zum Thema.

 

(jas/24.03.21)

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