Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Martina Keck
Artikel vom 14.08.2023

Baurechtsamt informiert über korrekte Sonnenschutzanbringung

Beim Sonnenschutzes am Eigenheim ist oftmals einiges zu beachten.
Sonnenschutz am Eigenheim: Öffentlich-rechtliche Vorschriften müssen beachten werden

Im bebauten Innenbereich sind oftmals Terrassenüberdachungen ohne Baugenehmigung erlaubt / Öffentlich-rechtliche Vorschriften müssen jedoch beachten werden

Hitze kann aus gesundheitlichen Gründen schnell problematisch werden. Umso wichtiger ist ein schattiger, sonnengeschützter Platz im eigenen Garten oder auf der Terrasse. Bitte beachten Sie hier einige Dinge:
Normale Sonnenschirme und Sonnensegel aus dem Baumarkt oder vom Fachhandel sind aus Sicht des Baurechtsamts unproblematisch. Auch bei Markisen müssen Sie sich höchstens mit der Wohnungseigentümergemeinschaft absprechen, aber nicht mit dem zuständigen Bauamt.

Für einen stabilen Sonnenschutz hingegen ist nach der Landesbauordnung des Landes Baden-Württemberg (LBO) grundsätzlich folgendes zu beachten: Im bebauten Innenbereich sind Terrassenüberdachungen bis 30 m² Grundfläche und Balkonüberdachungen bis 30 m² Grundfläche verfahrensfrei. Das bedeutet, dass Sie diese Arten von Sonnenschutz ohne eine Baugenehmigung errichten können. Allerdings muss man sich dennoch an öffentlich-rechtliche Vorschriften halten: Wenn die Terrassenüberdachung außerhalb des Baufensters errichtet wird, benötigen Sie eine Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplans bezüglich der Baugrenze. Auch in Bezug auf die Grenzen zum Nachbarn sollten Sie die notwendigen Abstände beachten, denn oftmals muss der Abstand zum Nachbarn 2,5 Meter betragen.

Um individuelle Anpassungen konform umsetzen zu können, sollten Sie sich zuerst an das zuständige Bauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde wenden. Hier erhalten Sie einen Einblick in den Bebauungsplan und Informationen zu den Baugrenzen. So steht einem erholsamen schattigen Platz am Grundstück nichts entgegen.

 

(Metzger/14.08.23)

Informationsicon
http://www.rems-murr-kreis.de//bauen-umwelt-und-verkehr/aktuelles