Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Pressestelle
Artikel vom 27.01.2022

Illegaler Welpenhandel – Gesundheitsgefahr für Mensch und Tier

Über das Internet erworbene Hunde aus dem Ausland werden illegal nach Deutschland gebracht.

Der Wunsch nach einem Haustier ist in Deutschland seit der Corona-Pandemie deutlich gestiegen. Besonders beliebt bei den Käufern sind Hundewelpen. Insgesamt leben in deutschen Haushalten rund 11 Millionen Hunde. Viele dieser Hundewelpen werden über das Internet angeboten und stammen aus dem Ausland. Was viele Käufer nicht wissen: Einige dieser Hunde werden illegal nach Deutschland gebracht. Nach Schätzungen sind es jährlich mindestens 200.000 Hunde, die illegal aus dem Ausland nach Deutschland importiert werden. Sie stammen überwiegend aus Rumänien, Bulgarien und Polen.

Am 30. November 2021 konnte die Tierrechtsorganisation PETA unter Hinzuziehung der Polizei im Rahmen eines Scheingeschäfts zwei Shih-Tzu-Welpen aus Rumänien erwerben. Danach fiel auf, dass die Hunde keinen wirksamen Tollwutimpfschutz hatten. Daher hat sie das Veterinäramt des Rems-Murr-Kreises zur amtlich angeordneten Quarantäne in das Tierheim Großerlach überführt und die erforderlichen tierseuchen- und tierschutzrechtlichen Maßnahmen eingeleitet. Das Veterinäramt hat dabei festgestellt, dass die Heimtierpässe der Tiere gefälscht wurden.

Wann dürfen Hunde aus dem Ausland eingeführt werden?

Hunde aus EU-Mitgliedstaaten dürfen nur mit einem wirksamen Tollwutimpfschutz, einem EU-Heimtierausweis des Ursprungslandes und einer Kennzeichnung durch Mikrochips nach Deutschland importiert werden. „Frühestens im Alter von zwölf Wochen können Hundewelpen gegen Tollwut geimpft werden. Ein wirksamer Impfschutz besteht nach Ablauf von 21 Tagen. Das bedeutet, Welpen müssen mindestens 15 Wochen alt sein, bevor sie nach Deutschland verbracht werden dürfen“, so die Referentin für Tiergesundheit im Veterinäramt Backnang, Dr. Sonja Ruffer.

Für Welpen aus Drittländern gelten noch strengere Einfuhrbedingungen. Eine Einfuhr aus sogenannten „nicht gelisteten“ Drittländern ist frühestens im Alter von sieben Monaten rechtmäßig möglich. „Aus diesem Grund wird häufig die Herkunft oder das Alter eines Tieres in Heimtierausweisen gefälscht, was für den Laien schwer festzustellen ist“, so Ruffer.

„Die Verbringung nicht gegen Tollwut geimpfter Tiere birgt auch gesundheitliche Risiken für den Menschen. Eine Infektion mit dem Tollwutvirus ist für Menschen lebensbedrohlich“, stellt Veterinäramtsleiter Dr. Thomas Pfisterer fest. Aktuell ist die Tollwut bei Hunden in Polen, Rumänien und der Türkei in insgesamt rund 200 Fällen nachgewiesen. Im September 2021 wurde auch in Deutschland eine Infektion mit dem Tollwutvirus bei einem verstorbenen Welpen diagnostiziert. Das acht Wochen alte Tier wurde Anfang September von seinen Besitzern aus einem Türkei-Urlaub mitgebracht, ohne die geltenden Einfuhrbestimmungen zu beachten. „Das macht deutlich, wie wichtig eine wirksame Tollwutschutzimpfung für Haustiere nach wie vor ist“, so Pfisterer.

Wer Hundewelpen aus dem Internet kauft, riskiert nicht nur einen fehlenden Impfschutz. Die Welpen werden oft unter schlechten Bedingungen gezüchtet, zu früh von der Mutter getrennt und entwickeln deshalb im späteren Leben Verhaltensstörungen. Oftmals befinden sie sich auch direkt nach dem Kauf in einem schlechten gesundheitlichen Zustand. Daher sollten sich Käufer von Hundewelpen nicht von einem günstigen Preis und einer niedlichen Präsentation der Hunde täuschen lassen. Denn mit dem Hundekauf über das Internet können unbeabsichtigt kriminelle und betrügerische Machenschaften unterstützt werden.

Auch aus diesem Grund will die Bundesregierung neue tierschutzrechtliche Regelungen zum Internethandel mit Tieren verabschieden.

Woran erkenne ich, dass es sich um illegalen Welpenhandel handelt?

Die Käufer sollten stutzig werden, wenn die Hunde erst nach einer Anzahlung aus dem Ausland importiert werden oder die Tiere vorher nicht besichtigt werden können. Bei illegalen Geschäften lässt sich ein Verkäufer zudem sehr häufig durch eine weitere Person vertreten. Es wird dabei vorsätzlich verschleiert, wem das Tier gehört oder wer das Tier importiert hat. „Eine Übergabe auf einem Parkplatz oder an kurzfristig geänderten Orten sollte immer abgelehnt werden“, so Dr. Ruffer.

„Aus Sicht des Tierschutzes und der Tiergesundheit ist es ratsam, Welpen bei Züchtern zu erwerben, die eine Zuchterlaubnis nach dem Tierschutzgesetz besitzen. Bei einem möglichen Kauf in einem Privathaushalt sollte immer der Wurf und das Muttertier besichtigt werden können und es sollte ein gültiger Impfschutz vorliegen“, führt Dr. Pfisterer aus.

Wer Tieren mit einem guten Gewissen ein neues zu Hause geben möchte, kann sich auch an die Tierheime wenden. „Die Tierheime werden entlastet, die abzugebenden Hunde sind alle gesund und geimpft und die Mitarbeitenden dort könnten in der Regel gut abschätzen, welcher Hund zu welchem Besitzer passt – vielleicht muss es auch nicht zwingend ein Welpe sein“, so Verbraucherschutzdezernent Gerd Holzwarth.

 

(firat/27.01.22)

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