Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Martina Keck
Artikel vom 09.04.2021

Infektionsschutzbelehrungen starten wieder beim Landratsamt in Backnang

Nachweis über Belehrung für Lebensmittelbranche notwendig / Terminvergabe ausschließlich online

In der Backnanger Außenstelle des Landratsamtes wird ab 19. April immer montags um 15.30 Uhr die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung nach § 43 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes angeboten. Wer hauptamtlich mit Lebensmitteln arbeitet, benötigt den Nachweis über die Belehrung, um seinen Beruf ausüben zu können. Die Belehrung findet unter Beachtung der Corona-Regeln statt.

Die Anmeldung zu den einstündigen Kursen erfolgt ausschließlich online über ein Formular, das auf der Website des Landratsamtes abgerufen werden kann. Die Online-Terminvereinbarung ist ein Serviceangebot, mit dem zu jeder Zeit flexibel ein individueller Termin gebucht werden kann. Auf der Startseite gelangt man über den Button „Terminvereinbarung“ zu einem Formular, in dem unter „Amt“ das Gesundheitsamt ausgewählt wird.

„Aufgrund der großen Nachfrage und der begrenzten Plätze bitte ich Sie, gebuchte Termine auch wahrzunehmen“, appelliert Verbraucherschutz-Dezernent Gerd Holzwarth an die Interessierten und ergänzt: „Bringen Sie bitte zum Termin eine FFP2-Maske und etwas zum Schreiben mit.“ Sonst ist nichts mitzubringen. Eine vorab unterschriebene Erklärung wird nicht benötigt.

Die Belehrungen finden in der Außenstelle des Landratsamtes in 71522 Backnang, Erbstetter Straße 58 im Sitzungssaal statt. Der Zugang ist beschildert. Das Landratsamt in Backnang ist mit Bus oder S-Bahn leicht erreichbar. Eine begrenzte Anzahl von Besucherparklätzen steht zudem zur Verfügung.

(keck/9.4.21/korr15.4.21))

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