Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Pressestelle
Artikel vom 07.03.2024

Weinbau in der Krise: Erster Runder Tisch Weinbau

In letzter Zeit ist immer mehr zu beobachten, dass  Weinberge entweder gar nicht mehr oder nicht mehr ordnungsgemäß bewirtschaftet werden und in der Folge verwildern.
Symbolbild eines verwilderten Weinbergs im Rems-Murr-Kreis, Foto Landratsamt

Sinkende Erträge, steigende Produktionskosten und gestiegener Pflanzenschutz stellen Weinbaubetriebe vor Herausforderungen / Folge: Unbewirtschaftete und verwilderte Rebflächen

Im Weinbau findet aktuell ein Strukturwandel statt. So sorgen beispielsweise sinkende Erträge, steigende Produktionskosten oder gestiegene Pflanzenschutzanforderungen dafür, dass auch die Anzahl der Weinbaubetriebe immer stärker sinkt. Um über die aktuellen Herausforderungen im Weinbau zu diskutieren, hat der Landkreis daher erstmals einen „Runden Tisch Weinbau“ veranstaltet. An diesem haben Vertreterinnen und Vertreter des Landratsamts und des Kreistags, der Weinbaukommunen, Weingärtnergenossenschaften, privater Weingüter, dem Weinbauverband sowie dem Remstaltourismus teilgenommen.

 

„Die Bewirtschaftung der Weinberge ist aktuell vielerorts akut in Gefahr. Deshalb haben wir einen Runden Tisch Weinbau ins Leben gerufen. Denn der Weinbau ist aus dem Rems-Murr-Kreis nicht mehr wegzudenken: Die Weinberge gehören neben den Streuobstwiesen quasi zur DNA des Remstals und der Backnanger Bucht. Daher setzen wir als Landkreisverwaltung alles daran, die Wengerter auch weiterhin zu unterstützen. Dazu gehört vor allem, die Interessen aller Akteure im Weinbau zu bündeln, ihnen zuzuhören und damit lösungsorientiert mögliche Potenziale im Weinbau auszuschöpfen“, sagt Landrat Dr. Richard Sigel zu Beginn des Runden Tisches.

 

Vor Ort wurde deutlich, dass steigende Produktionskosten und sinkende Erträge auch die Weingärtner im Rems-Murr-Kreis in Bedrängnis bringen und sich der Weinbau insbesondere für Nebenerwerbslandwirte oft nicht mehr lohnt. Dr. Hermann Morast vom Württembergischen Weinbauverband betonte in diesem Zusammenhang, dass die Betriebe in den letzten 25 Jahren weitgehend an die Grenze der noch nutzbaren Flächen stoßen und die Absätze auch durch ein Überangebot an Weinen aus dem In- und Ausland sinken.

 

So ist auch im Rems-Murr-Kreis immer mehr zu beobachten, dass frei werdende Rebflächen nicht mehr übernommen werden. In diesem Zusammenhang ist feststellbar, dass Weinberge entweder gar nicht mehr oder nicht mehr ordnungsgemäß bewirtschaftet werden und in der Folge verwildern. Eine mangelnde Pflege der Weinberge kann zur Folge haben, dass die benachbarten Rebflächen beispielsweise durch Pilzkrankheiten oder aufgrund überhängender Triebe stark beeinträchtigt werden. Deswegen beschäftigte sich der Runde Tisch Weinbau auch hauptsächlich mit der Frage, wie mit den nicht oder schlecht bewirtschafteten verwilderten Weinbergen zukünftig umzugehen ist. Michael Stuber, Leiter des Landwirtschaftsamts und kreisübergreifender Weinbauberater Phillipp Mayer aus dem Landratsamt Ludwigsburg wiesen auf die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht hin, Rebflächen ordnungsgemäß zu bewirtschaften und zu pflegen. Demnach müssen Bewirtschaftende oder Eigentümerinnen und Eigentümer der Rebflächen sicherstellen, eine sogenannte Mindestpflege der Weinberge durchzuführen. Andernfalls müssen Wengerter mit Sanktionen rechnen. Zuständig für die Durchsetzung dieser Pflicht sind die Städte und Gemeinden des Landkreises. Deswegen wurde in diesem Zusammenhang beschlossen, dass die Kreisverwaltung den Kommunen künftig Merkblätter und rechtliche Hinweise bereitstellt, um über bestehende Probleme zu informieren und für sie sensibilisieren. „Das Landwirtschaftsamt versteht sich auch als Anlaufstelle, wenn Eigentümer Weinberge nicht mehr bewirtschaften können und berät gerne, wie mögliche Konflikte vermieden und Lösungen gefunden werden können“, so Michael Stuber, der Leiter des Landwirtschaftsamts, der selbst einen Weinberg bewirtschaftet.

 

Michael Stuber und Phillipp Mayer machten deutlich, dass diese Pflicht auch dann gilt, wenn bestehende Bewirtschaftungsverhältnisse aufgelöst, Pachtverträge gekündigt oder keine Bewirtschafter mehr für die Weinbauflächen gefunden werden. Auch wenn eine Bewirtschaftung nicht mehr möglich ist, sollte der Weinberg dennoch gerodet und anschließend mindestens einmal jährlich abgemäht oder beweidet werden. Das bedeutet gleichzeitig, dass sich das Landschaftsbild im Rems-Murr-Kreis in den nächsten Jahren stark ändern könnte. Die Brachflächen könnten jedoch als Biodiversitätsflächen genutzt werden. Anstelle von Pflanzenkrankheiten und Schädlingsbefall würden dann auf den Nachbargrundstücken Gräser und Kräuter wachsen.

 

Landwirtschaftsdezernent Gerd Holzwarth stellte vor Ort auch Projekte vor, die der Landkreis im Bereich Weinbau unterstützt. Das Spektrum reicht von der Ausbildung der Nebenerwerbsweingärtner an der Berufsfachschule in Backnang über die Hagelabwehr zum Schutz der Rebflächen bis hin zu geförderten Trockenmauersanierungen. Das Thema Weinbau betrifft nicht nur die Landwirtschaft, sondern auch die Umwelt. Deswegen haben die Leiter des Umweltamts Jochen Schäufele und Simon Kistner abschließend die Themen Photovoltaiknutzung in den Weinbergen und die Nutzung von Klärwasser zur Bewässerung von Rebstöcken vorgestellt.

 

Zum ersten „Runden Tisch Weinbau“ findet aktuell eine Umfrage unter allen Teilnehmenden statt. Sie ist Grundlage für eine mögliche Weiterführung des Runden Tisches Weinbau.

 

Die Merkblätter sowie weitere Informationen zum Thema Mindestpflege der Rebflächen können unter Weinbau: Rems-Murr-Kreis eingesehen werden.

 

(firat/13.03.24)

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