Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Gelöschter Benutzer
Artikel vom 24.03.2021

Was steht an im Frühlingswald? Das Kreisforstamt informiert

Gipfelbruch im Wald; Foto: Landratsamt
Gipfelbruch im Wald; Foto: Landratsamt.

Kontrolle auf Gipfelbruch und Sturmschaden / Fördermöglichkeiten für Aufforstungen

 

Nachdem die Zeit des winterlichen Holzeinschlags nun vorbeigeht, stehen in den Wäldern im Rems-Murr-Kreis nun wieder neue Tätigkeiten im Vordergrund.

Durch die teilweise großen Schneemassen, die der diesjährige Winter über die Wälder hat fallen lassen, gab es vor allem in Nadelwäldern Schäden durch sogenannte Gipfelbrüche. Die Kronen der Bäume können hierbei dem Gewicht des Nassschnees nicht mehr standhalten und brechen ab. Zwar können die Bäume je nach Gipfelbruch noch weiterleben, allerdings bieten diese geschwächten Baumindividuen zukünftige Bruthabitate für den Borkenkäfer. Wozu die Massenvermehrung der kleinen Rindenbrüter führen kann, haben die letzten Trockensommer eindrücklich gezeigt. Die Revierförster des Forstamtes bitten alle Privatwaldbesitzenden, ihre Wälder auf Gipfelbrüche und Sturmschäden zu kontrollieren und diese zeitnah zu beseitigen.

In diesem Zusammenhang können auch Bestände entlang Straßen auf sämtliche Schäden kontrolliert werden. Durch das vermehrte Absterben vor allem von Buchen und Eschen rückt die Verkehrssicherungspflicht für die Waldbesitzenden mehr und mehr in den Fokus. Der Vorteil einer Kontrolle der Bäume auf Schäden oder Tot-Äste vor dem Laubaustrieb: die Sicht nach oben in die Kronen ist frei.

Der Frühling ist aber auch eine Zeit des Erwachens. So werden nun wo nötig vor allem alte Borkenkäferflächen wieder aufgeforstet. Einer der größten Vorteile der Frühjahrspflanzung ist der durch die Winterniederschläge sehr feuchte Boden. Waldbesitzende, die ihre Kahlflächen aufforsten wollen, können sich dies im Rahmen der Richtlinie zur Förderung nachhaltiger Waldwirtschaft fördern lassen. Zudem gibt es zahlreiche weitere Fördermaßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Waldschäden. Bei Fragen zum Thema Förderung steht das Kreisforstamt telefonisch oder via Mail gerne zur Verfügung.

Auch bei Fragen zu den Themen Gipfelbruch, Verkehrssicherung, Frühjahrspflanzung oder andere Belange rund um den Privat- oder Kommunalwald hilft das Kreisforstamt mit seinem umfassenden Dienstleistungskatalog mit dem Schwerpunkt der Beratung und Betreuung für die kommunalen und privaten Waldbesitzenden gerne weiter.

Eine vollständige Liste der zuständigen Revierförster  für Privatwald und Kommunalwald für die einzelnen Gemeinden als Ansprechpartner gibt es online unter diesem Link. Zudem steht das Kreisforstamt stets für Fragen zur Verfügung.

 

Informationen und Kontakt

 

Kreisforstamt Backnang

Erbstetter Straße 56

71522 Backnang

Telefonnummer: 07191 895-4367

forst(@)rems-murr-kreis.de

 

Dienstleistungskatalog:

•          Holzernte

•          Holzvermarktung

•          Waldbau

•          Kulturbegründung/Waldverjüngung

•          Wegebau

•          Sammelbeschaffungen

•          Unterstützung und Vergabe von Dienstleistungen

•          finanzielle Förderung von Maßnahmen

•          Unterstützungen bei Waldgrundstücksverkehr

•          Waldpädagogik

Informationsicon
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