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Bauen im Rems-Murr-Kreis: Neue Regelungen, Digitalisierung und ein offenes Ohr für die Praxis
Bauwirtschaft, Architektenschaft, IHK und Baurechtsbehörden beim Runden Tisch Baurecht im Landratsamt in Waiblingen – für schnelle Verfahren und Kommunikation auf Augenhöhe
Bereits zum sechsten Mal seit 2017 kamen am 16. April 2026 beim Runden Tisch Baurecht Fachleute aus Bauwirtschaft, Architektenschaft, IHK und benachbarten Baurechtsbehörden mit der Kreisverwaltung zusammen. Vom Landratsamt waren mit dem Baurechtsamt, dem Amt für Umweltschutz sowie dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz die zentralen Stellen im Baugenehmigungsverfahren vertreten. Das bewährte Format stärkt den fachlichen Dialog zwischen Baupraxis und Verwaltung. In den vergangenen Jahren hat es für eine bessere Vernetzung, mehr gegenseitiges Verständnis und im Ergebnis für eine transparentere Genehmigungspraxis gesorgt.
Landkreisverwaltung setzt auf Tempo, Digitalisierung und Zusammenarbeit auf Augenhöhe
Die Bauwirtschaft kämpft seit Jahren mit schwierigen Bedingungen. Zugleich ist die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum eine wichtige Aufgabe. Die Landkreisverwaltung hat zwar auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Wohnungsbau keinen Einfluss, kann aber in Genehmigungsverfahren mit schnellen Bearbeitungszeiten und praxisnahen Entscheidungen Projekte durchaus positiv beeinflussen. Die Bauverwaltung in Landratsamt setzt hierbei inzwischen auf durchgehend digitale Lösungen und eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe.
„Die Bauwirtschaft durchlebt herausfordernde Zeiten – umso wichtiger ist es, dass wir als Genehmigungsbehörde unseren Teil dazu beitragen, Bauen einfacher und schneller zu machen. Unser Ziel ist es, Bauprojekte gemeinsam mit den Bauherrinnen und Bauherren planbar, sicher und möglichst zügig umzusetzen. Der Runde Tisch Baurecht steht dabei für einen offenen Dialog auf Augenhöhe. Er hilft uns, Hürden in der Praxis frühzeitig zu erkennen und gemeinsam Lösungen zu finden. Mein Rat: Denken Sie den Umweltschutz von Anfang an mit. Wer Themen wie Artenschutz oder Überschwemmungsgebiete frühzeitig in die Planung einbezieht, vermeidet böse Überraschungen und Verzögerungen im weiteren Projektverlauf.", betonte Landrat Sigel.
Schwerpunkt 2026: Gesetzesänderungen in Landesbauordnung und Baugesetzbuch
Inhaltlich drehte sich die Veranstaltung in diesem Jahr vor allem um zwei Gesetzesänderungen: die Reform der Landesbauordnung (LBO) von 2025 sowie den sogenannten „Bau-Turbo" der Bundesregierung. Beide Reformen sollen dafür sorgen, dass Baugenehmigungen künftig schneller erteilt werden und der Aufwand für alle Beteiligten sinkt. Konkret bedeutet das: einfachere Abläufe, klarere Zuständigkeiten und mehr digitale Prüfverfahren – und damit kürzere Wartezeiten, geringere Kosten und mehr Planungssicherheit für Bauherrinnen und Bauherren. Das Baurechtsamt empfiehlt, sich möglichst frühzeitig mit der Genehmigungsbehörde abzustimmen, um die neuen Möglichkeiten bestmöglich nutzen zu können.
In der Digitalisierung hat das Baurechtsamt zuletzt große Fortschritte gemacht. Der gesamte Prozess – vom Eingang des Bauantrags über die Bearbeitung bis zur fertigen Baugenehmigung – läuft inzwischen vollständig digital über die landesweite Online-Plattform ViBa-BW (Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg). Seit dem 1. Januar 2025 können Bauanträge im Zuständigkeitsbereich des Baurechtsamts ausschließlich digital eingereicht werden. Das zeigt Wirkung: Wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht werden, dauert es im Schnitt nur 23 Kalendertage bis zur Genehmigung. Bis zum 30. März 2026 sind auf diesem Weg bereits 689 digitale Bauanträge eingegangen.
Auch bei der täglichen Arbeit setzt das Landratsamt auf smarte digitale Lösungen: Eine sogenannte Robotic Process Automation (RPA) übernimmt wiederkehrende Aufgaben automatisch – etwa das Einlesen von Daten aus E-Mails von Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfegern in das Bearbeitungssystem. Zudem wird derzeit eine neue Zahlungssoftware erprobt, die den Service für Antragstellende, Planungsbüros und Behörden weiter verbessern soll. Beim Runden Tisch tauschten sich die Teilnehmenden praxisnah über ihre Erfahrungen mit den digitalen Angeboten aus.
Fachlicher Austausch und ehrliche Rückmeldungen aus der Praxis
Nach den Impulsen zu den Neuerungen beim Bauen durch Bauamtsleiterin Sonja Voigt gab es weitere fachliche Beiträge aus dem Brand- und Umweltschutz. Kreisbrandmeister Pascal Dölle informierte über aktuelle Entwicklungen im baulichen Brandschutz. Der Leiter des Amtes für Umweltschutz, Jochen Schäufele, beleuchtete artenschutzrechtliche Fragestellungen, Auflagen für das Bauen in Überschwemmungsgebieten sowie das Thema Grundwasserhaltung bei Bauvorhaben.
Auch am Rande der Veranstaltung nutzten Architektinnen und Architekten sowie Vertreterinnen und Vertreter von Baufirmen die Gelegenheit zum offenen Austausch. Dabei wurde deutlich: Eine gute Erreichbarkeit der Behörden ist für die Baupraxis besonders wichtig – und wird beim Landratsamt positiv bewertet. Ebenso entscheidend ist der Tonfall in der Kommunikation. Die Fachleute wünschen sich einen Dialog auf Augenhöhe, bei dem Probleme gemeinsam besprochen und gelöst werden, statt Entscheidungen „von oben herab" zu treffen. Fachliche Meinungsverschiedenheiten ließen sich in der Regel gut klären, wenn beide Seiten die Rolle des jeweils anderen respektieren und offen miteinander kommunizieren.
Mit Blick auf den „Bau-Turbo" zeigten sich einige Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner zurückhaltend: Die Reform allein werde die großen Probleme am Wohnungsmarkt nicht lösen. Mehrfach wurde bemängelt, dass die Reformen im praktischen Alltag noch nicht ausreichend ankommen. Ein konkretes Beispiel: Arbeitsschutzrecht und Bauordnungsrecht mit seinen Vorgaben zum vorbeugenden Brandschutz fordern teilweise sich widersprechende Lösungen. Solche grundlegenden Widersprüche zwischen verschiedenen Rechtsgebieten könnten Behörden vor Ort nicht auflösen, sondern immer nur mit erheblichem Aufwand im Einzelfall überbrücken – hier sei die Politik auf übergeordneter Ebene gefragt.
Hintergrund: Zuständigkeit und Aufgaben des Baurechtsamts
Das Baurechtsamt des Landkreises beinhaltet die größte untere Baurechtsbehörde im Kreisgebiet. Es ist zuständig für Baugenehmigungen in den folgenden 13 Städten und Gemeinden mit insgesamt rund 105.000 Einwohnerinnen und Einwohnern: Alfdorf, Berglen, Großerlach, Kaisersbach, Kernen, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Urbach, Welzheim und Winterbach.
Darüber hinaus ist das Baurechtsamt für 25 Städte und Gemeinden des Kreises baurechtliche Fach- und Genehmigungsbehörde bei Bauleitplanverfahren. Zu den weiteren Aufgaben gehören Denkmalschutz, vorbeugender Brandschutz und Wohnraumförderung.
(walter/21.04.26)