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Führerschein-Umtausch jetzt digital möglich
Neuer digitaler Service verkürzt Bearbeitungszeiten und erleichtert den Umtausch
Ab sofort können alle Bürgerinnen und Bürger ihren Führerschein-Umtausch bequem von zuhause und rund um die Uhr online erledigen. Mit diesem Schritt baut das Landratsamt sein digitales Angebot weiter aus. Der online Antrag verkürzt damit die Bearbeitungszeiten durch den Wegfall der Postwege beim Führerschein-Umtausch.
So funktioniert der digitale Antrag:
Der online Antrag ist auf der Website des Rems-Murr-Kreises unter diesem Link zu finden. Im ersten Schritt ist ein Identitätsnachweis erforderlich. Hierbei bestehen zwei Möglichkeiten:
- Wenn man die online-Funktion auf dem Ausweis nicht aktiviert hat, reicht ein Foto vom Personalausweis oder Reisepass oder
- Mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und PIN
Außerdem werden ein biometrisches Passbild in digitaler Form oder per Smartphone aufgenommen sowie der aktuelle Führerschein als Scan oder Foto benötigt. Praktischerweise wird die Bezahlung ebenfalls online mit Kreditkarte oder PayPal abgewickelt. Eine Barzahlung oder Zahlung auf Rechnung ist nicht möglich.
Sobald der Kartenführerschein der Fahrerlaubnisbehörde vorliegt, wird der Bürger bezüglich der Abholung postalisch informiert. Nach erfolgter Terminvereinbarung kann die Abholung dann bei der Fahrerlaubnisbehörde oder auch wahlweise auf dem Rathaus erfolgen. Hierbei wird dann auch der alte Führerschein eingezogen oder entwertet.
Weiterhin möglich: klassischer Antrag in Papierform
Wer den Umtausch lieber auf herkömmlichem Weg beantragen möchte, kann natürlich noch nach wie vor das schriftliche Verfahren wählen. Dazu muss das ausgefüllte Formular an die Führerscheinstelle des Landratsamtes gesendet werden oder vor Ort in der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Entsprechende Vordrucke liegen in allen Rathäusern bereit oder sind ebenfalls auf der Website des Rems-Murr-Kreises zu finden. Eine persönliche Abgabe des Antrags auf der Führerscheinstelle ist nicht erforderlich.
Erneuter Hinweis zu Umtauschfristen und Informationen der Führerscheinstelle
Wer einen Kartenführerschein mit dem Ausstellungsjahr 1999 – 2001 besitzt, ist verpflichtet, den Führerschein bis zum 19.01.2026 umzutauschen. Das Ausstellungsdatum ist auf der Vorderseite des Führerscheines unter Nummer 4a zu finden. Wer sich über die zukünftigen Umtauschfristen informieren möchte, findet dies ebenfalls auf der Homepage.
(kübler/28.11.25)