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Autor: Isabelle Kübler
Artikel vom 02.10.2025

Landkreis plant Schülerbeförderungskostensatzung anzupassen

Angespannte Haushaltslage zwingt zu Einsparungen – künftig sollen mehr Familien Kostenanteile leisten

Die äußerst angespannte Haushaltslage des Landkreises macht weitere Einsparungen notwendig. Der Umwelt- und Verkehrsausschuss hat deshalb in seiner letzten Sitzung dem Kreistag empfohlen, die Schülerbeförderungskostensatzung anzupassen. Der Beschluss hierzu soll in der Sitzung des Kreistags am 20. Oktober gefasst werden. Hintergrund ist, dass die Kosten für die Schülerbeförderung in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen sind. Mittlerweile belaufen sich die Kosten der Schülerbeförderung im Kreis auf rund 7 Millionen Euro. Die Finanzierung durch Bund und Land ist hierbei nicht auskömmlich. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Der Landkreis Ludwigsburg hat analog die Anpassungen der Schülerbeförderungskostensatzung bereits beschlossen.

Was wird sich konkret ändern?

Geplant ist, dass künftig folgende Befreiungsmöglichkeiten nach der ab 01.01.2026 geltenden Schülerbeförderungskostensatzung entfallen sollen:

  1. Drittkinder
    Bislang konnten Kostenanteile, unabhängig von der Beförderungsart (ÖPNV oder Sonderverkehre) bei den jüngsten Schülern einer Familie mit mindestens drei Kindern, die im selben Haushalt wohnen, erlassen werden, wenn die Mindestentfernung beim zu befreienden Kind erfüllt war. Diese Familie musste dann die Kostenanteile nur für höchstens zwei Schulkinder tragen.
    Diese Privilegierung kinderreicher Familien entfällt zukünftig.
  2. Zweites Grundstufenkind
    Das zweite Grundstufenkind (Klassen 1 bis 4 aller Schularten) konnte bisher auf Antrag befreit werden.
    Alle Grundstufenkinder werden nun gleich behandelt.
  3. Kinder in Schulkindergärten und Grundschulförderklassen sowie Schülerinnen und Schülern, die sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung besuchen
    Die bisherige pauschale Befreiung entfällt.

Der Kostenanteil für die oben genannten Zielgruppen soll künftig bei 43 Euro pro Monat liegen. Durch diese Änderungen rechnet der Landkreis mit jährlichen Einsparungen von rund 430.000 Euro.

Folgende Befreiungsmöglichkeit gilt weiterhin:

Für schwerbehinderte Kinder, die für den Schulweg eine Sonderbeförderung (Schülerfahrzeug oder privates Kraftfahrzeug) benötigen, nach Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen G, aG, H, Bl oder Gl und der Zulassung zur unentgeltlichen ÖPNV-Nutzung (Wertmarke), bleibt die Kostenbefreiung erhalten. Für schwerbehinderte Kinder hat die Satzungsänderung daher keine Auswirkungen.

Vergünstigungen und verschiedene Arten der Hilfe im Einzelfall:

Für Familien mit geringem Einkommen bestehen jedoch weiterhin Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeiten: Bürgergeldempfänger können sich den Kostenanteil über das Jobcenter erstatten lassen. Empfänger von Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können sich die Kosten über das Amt für Soziales und Teilhabe zurückholen. In Härtefällen ist auch weiterhin ein Erlass nach der Schülerbeförderungskostensatzung möglich. Unverändert bleibt die Mitfinanzierung des Landkreises am Deutschlandticket Jugend Baden-Württemberg bestehen. Dafür investiert der Landkreis jährlich rund 1,8 Millionen Euro und sichert damit ein preisgünstiges Angebot für viele Schülerinnen und Schüler im Rems-Murr-Kreis.

Ein wichtiger Hinweis:

Anträge auf die Befreiung vom Kostenanteil für das bereits abgelaufene Schuljahr 2024/2025 können noch bis spätestens 31.10.2025 beim Schulträger gestellt werden. Die Antragsunterlagen sind unter https://www.rems-murr-kreis.de/bauen-umwelt-und-verkehr/oepnv/schuelerbefoerderung zu finden.

(kübler/09.10.25)