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Autor: Pressestelle
Artikel vom 30.06.2025

Jakobskreuzkraut erkennen und eindämmen – Landkreis gibt Hinweise

Frühzeitiges Handeln ist entscheidend, um Nutztiere zu schützen

Landwirtschaft und Naturschutz stehen immer häufiger vor der Aufgabe, schnell ausbreitende Pflanzenarten mit schädlichen Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und effektiv einzudämmen. Besonders das Jakobskreuzkraut verlangt dabei eine erhöhte Aufmerksamkeit. Denn die Korbblütler-Pflanze stellt eine ernsthafte Gefahr für Nutztiere dar und erfordert deshalb gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung.

Jakobskreuzkraut ist auf wenig bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen sowie entlang von Straßen häufig zu finden und lässt sich leicht erkennen. Die bis zu 1,30 Meter hohe Pflanze fällt durch ihren markanten Wuchs auf, mit meist unregelmäßig geformten, gezackten Blättern und zahlreichen, körbchenförmigen Blütenköpfen. Diese sind normalerweise gelb, können je nach Entwicklungsstadium jedoch in der Farbe variieren.

Aus landwirtschaftlicher Sicht stellt das unkontrollierte Wachstum von Jakobskreuzkraut ein hohes Risiko dar. Die Pflanze enthält giftige Pyrrolizidinalkaloide, die für Weidetiere gefährlich sind. In der frischen Pflanze wird Jakobskreuzkraut von den meisten Tieren wegen seines bitteren Geschmacks erkannt und gemieden. Problematisch wird es jedoch, wenn die Pflanze in Heu oder Silage gelangt. Durch den Trocknungs- oder Gärprozess gehen die Bitterstoffe verloren – die Giftstoffe bleiben jedoch erhalten. Bereits geringe Mengen Jakobskreuzkraut im Futter können bei Tieren langfristig zu chronischen Lebererkrankungen und Vergiftungen führen. Das hat nicht nur schwerwiegende gesundheitliche Folgen für die Tiere, sondern auch wirtschaftliche Auswirkungen für die Tierhalter.

Pferde und Rinder sind besonders betroffen, auf Schafe und Ziegen sind die Auswirkungen meist weniger gravierend.

Die Samen des Jakobskreuzkrauts breiten sich über Wind und Tierkontakte rasch aus. Daher ist es entscheidend, die Pflanzen frühzeitig zu erkennen und zu entfernen. Bereits bei der Feststellung eines Befalls sollten betroffene Flächen gezielt bearbeitet werden, um die Samenproduktion und damit eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Bei geringem Aufkommen des Jakobskreuzkrautes auf Wiesen kann ein frühzeitiges Ausstechen der Einzelpflanzen im Frühjahr bereits Abhilfe schaffen. Bei höherem Besatz müssen die betroffenen (Teil-)Flächen vor Blühbeginn gemäht oder gemulcht werden. Dann muss das Mähgut zeitnah abtransportiert werden. Einzelne Pflanzen sollten über den Restmüll entsorgt werden, da nur die hier folgende Verbrennung eventuell bereits vorhandene Samen sicher unschädlich macht. Eine Entsorgung über den Bioabfall ist nur dann sinnvoll, wenn sichergestellt ist, dass dieser in eine Biogasanlage verbracht wird. Denn im Vergärungsprozess werden die Samen ebenfalls unschädlich gemacht. Zudem ist die Entsorgung in einer Biogasanlage auch die beste Lösung für größere Mengen Grünschnitt, die mit Jakobskreuzkraut vermengt sind.

Wichtig: Die gemähten Pflanzen treiben mit hoher Wahrscheinlichkeit im selben Jahr nochmals aus, sodass eine zweite Mahd von Vornherein eingeplant werden kann. Eine chemische Bekämpfung von Jakobskreuzkraut ist nur für Landwirte und in Ausnahmefällen ratsam, da hierbei je nach dem Anwendungszeitpunkt auch negative Auswirkungen auf erwünschte Pflanzen des Grünlandes auftreten können. Die Zulassungsbestimmungen des jeweils angewandten Pflanzenschutzmittels sind zu beachten!

Auch das Straßenbauamt übernimmt eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Jakobskreuzkraut. Entlang von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen werden besonders gefährdete Bereiche – etwa im Umfeld von Weideflächen oder bei bekannten Vorkommen – regelmäßig kontrolliert. Wenn ein Risiko für angrenzende Nutzflächen oder Tiere besteht, erfolgt im Einzelfall die Entfernung der Pflanze gezielt per Hand, wobei die gesamte Pflanze inklusive Wurzel entnommen wird. Diese arbeitsintensive Maßnahme dient dazu, die Ausbreitung der Pflanze einzudämmen.

Darüber hinaus stimmt sich das Straßenbauamt eng mit dem Landwirtschaftsamt ab, um insbesondere bei größeren Befallsflächen entlang von Straßenrändern Maßnahmen zu treffen. So werden gefährdete Streckenabschnitte bevorzugt vor der Blütezeit des Jakobskreuzkrauts bearbeitet.

Die Bekämpfung von Jakobskreuzkraut ist eine gemeinsame Aufgabe von Landwirten, privaten Grundstücksbesitzern und der öffentlichen Hand. Ein frühzeitiges Erkennen und die strategische Bekämpfung sind entscheidend, um sowohl die Gesundheit der Nutztiere als auch die Erträge landwirtschaftlicher Flächen zu schützen.

(raßmus/30.06.25)