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Autor: Isabelle Kübler
Artikel vom 15.04.2025

Runder Tisch Baurecht: Austausch und Digitalisierung im Fokus

Bauwirtschaft, Verwaltung und Fachbehörden im Dialog für effizientere Genehmigungsverfahren

Zum fünften Mal seit 2017 fand zum Frühjahrsauftakt 2025 der Runde Tisch Baurecht statt – eine Initiative des Landratsamts mit dem Ziel, das gegenseitige Verständnis zwischen Bauwirtschaft, Verwaltung und Fachbehörden zu fördern und Abläufe zu optimieren. Der regelmäßige Austausch trägt maßgeblich zu einer effizienteren und transparenteren Genehmigungspraxis bei. Eine „Win-Win-Situation“ für alle am Bau Beteiligten soll daraus entstehen. Dieser transparente Austausch auf Augenhöhe floss bereits 2022 auch ein in das gemeinsame Projekt mit dem Normenkontrollrat Baden-Württemberg „Ein Schlüssel zu schnelleren Genehmigungen“.

Digitaler Fortschritt und im Benchmark vorne:

Ein besonderer Schwerpunkt der diesjährigen Veranstaltung lag auf dem digitalen Fortschritt im Baurechtsamt. Als einer der vier Pilotstandorte für das virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW) gestaltet der Rems-Murr-Kreis bereits von Beginn an aktiv die digitale Transformation im Bereich der Baurechtsbehörden in Baden-Württemberg mit.

„Seit dem 1. Januar 2025 können bei uns Bauanträge nur noch digital eingereicht werden – eine Umstellung, die allgemein positiv aufgenommen wurde. Zudem arbeitet das Baurechtsamt an der Einführung weiterer digitaler Prozesse wie Robotic Process Automation (RPA) und testet KI-basierte Lösungen. Das Ziel, ein medienbruchfreier Durchlauf (Eingang, Übergang Fachsoftware, digitale Bescheidung) ist mit der Lösung des Landes-Baden-Württemberg noch nicht vollständig erreicht, aber für den Sommer 2025 im Visier. Diese Lücke endlich verlässlich zu schließen, darauf waren wir im Landratsamt dringend, denn die bestehenden Brüche sorgen noch immer für unnötige Verzögerungen und Mehraufwand. Nichts desto trotz freue ich mich, dass wir im „Benchmarking“ unter Baurechtsämtern sehr gut abschneiden. Eine Baugenehmigung wird bei uns durchschnittlich bereits 24 Tage nach der Einreichung vollständiger Unterlagen erteilt, in der Landesshauptstadt ist derzeit 91 Tage der Regelfall“, fasst Landrat Richard Sigel den aktuellen Stand im Baurechtsamt des Rems-Murr-Kreises zusammen.

„Dies ist für uns aber kein Grund uns zurückzulehnen, im Gegenteil, gerade die kritischen Feedbacks der Bauwirtschaft sind für uns wichtig, um noch besser zu werden. Ein Thema, um das wir uns nach den Rückmeldungen weiter kümmern müssen und werden, sind die Schnittstellen zu den Fachbehörden, die im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen sind, u.a. dem Umweltamt“, so der Landrat weiter.

Diskussion, fachlicher Austausch und Feedback:

Abseits der Digitalisierung stand auch die neue Landesbauordnung im Fokus der Diskussionen. Während einige Erleichterungen, wie die Verfahrensfreiheit für bestimmte Bauvorhaben, begrüßt wurden, äußerten Architekten Bedenken über die erweiterte Verantwortung, die an Architekten im sogenannten Vereinfachten Verfahren übertragen wird.

Sehr positiv wurde von der Bauwirtschaft bewertet, dass kurzfristige Absprachen mit dem Baurechtsamt des Landkreises möglich sind und die gute Erreichbarkeit gewährleistet ist. Eine zentrale Forderung der Bauwirtschaft war eine verbesserte behördenübergreifende Kommunikation sowie eine strukturiertere Bearbeitung, wenn durch die Behörde Unvollständigkeiten in Bauanträgen festgestellt werden. Das Baurechtsamt betonte hierbei die durch die LBO gesetzlich definierten Prüfabläufe. Die Anzahl der Prüfungen und Prüfungsschleifen lässt sich durch möglichst fehlerfreie Pläne von Anfang an minimieren und kann so erhebliche Zeit im Genehmigungsverlauf einsparen.

Neben inhaltlichen Diskussionen bot der Runde Tisch auch spannende Einblicke in das aktuelle Bauprojekt im Rahmen der Gesamtimmobilienkonzeption des Landkreises: Die Teilnehmer hatten die Gelegenheit, den Erweiterungsbau am Alten Postplatz 10 noch vor der offiziellen Eröffnung (17. Mai 2025) zu besichtigen und mit Architekt Michael Binias (Büro a+r) ins Gespräch zu kommen.

Hintergrundinfo zur räumlichen Zuständigkeit des Landkreises:

Das Baurechtsamt des Landkreises beinhaltet die größte untere Baurechtsbehörde im Kreisgebiet. Die baurechtliche Genehmigungszuständigkeit hat der Geschäftsbereich für die folgenden 13 Städte und Gemeinden (mit zusammen rund 105.000 Einwohnern): Alfdorf, Berglen, Großerlach, Kaisersbach, Kernen, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Urbach, Welzheim und Winterbach.

Darüber hinaus ist das Baurechtsamt für 25 Städte und Gemeinden des Kreises baurechtliche Fach- und Genehmigungsbehörde bei Bauleitplanverfahren. Weitere Schwerpunkte sind Denkmalschutz, vorbeugender Brandschutz sowie Wohnraumförderung.

(kübler/15.04.25)