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Autor: Isabelle Kübler
Artikel vom 13.03.2025

Für fairen Wettbewerb zwischen Taxigewerbe und Uber-Mietwagenunternehmen

LRA nimmt Beschwerden und Verstöße ernst und führt erfolgreich Überprüfungen durch

Seit 2019 ist Uber in der Region Stuttgart und im Rems-Murr-Kreis tätig. Dabei hat Uber den traditionellen Taximarkt stark verändert, indem es eine flexible, oft günstigere Alternative anbietet. Gesetzliche Anpassungen haben den Markteintritt von Uber & Co. erleichtert, während Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen auf das Taxigewerbe schwer umsetzbar sind. Der Stuttgarter Taxiverband e.V. hatte in der Vergangenheit Unregelmäßigkeiten und Verstöße von Uber bemerkt und gegenüber dem Landratsamt mitgeteilt. Sorge des Stuttgarter Taxiverbands ist, dass die betreffenden Mietwagenunternehmen nicht ausreichend vor und nach der Erteilung der Konzessionen durch das Landratsamt überprüft werden. Das Taxigewerbe bemängelt dabei insbesondere, dass für Uber tätigen Mietwagenunternehmen die Rückkehr- und Dispositionspflichten nicht erfüllen und sich damit Vorteile verschaffen. Im Februar organisierte der Taxiverband eine Sternfahrt, um auf diese Anliegen vor dem Landratsamt in Waiblingen aufmerksam zu machen.

 

Bei erneutem Treffen mit dem Taxiverband kann positive Bilanz gezogen werden:

„Wir arbeiten im Landratsamt vertrauensvoll mit der Taxibranche zusammen. Den erst kürzlich eingereichten Beschwerden sind wir seitens des Amts für ÖPNV bewusst und konsequent nachgegangen. Ein fairer Wettbewerb ist uns hierbei wichtig“, informierte Landrat Dr. Richard Sigel.

Nun fand ein erneutes Treffen zwischen den Vorsitzenden des Taxiverbands Stuttgart e.V. und den Verantwortlichen des Landratsamts statt. „Wir nehmen das Thema sehr ernst, haben die Sternfahrt des Taxiverbands positiv wahrgenommen und bleiben auch weiterhin im Austausch mit der Taxibranche. Im ersten Quartal 2025 konnten insgesamt 368 Verstöße bei sieben Unternehmen festgestellt werden. In der Folge wurden Bußgelder in Höhe von 500 bis 10.000 Euro erlassen“, betonte Landrat Sigel bei diesem Austausch und stellte diese Ergebnisse der aktuellen Überprüfungen vor.

„An dieser Stelle hören wir aber nicht auf, sondern bleiben konsequent am Ball und überprüfen alle uns bekannten Unternehmen, die mit Uber zusammenarbeiten. Wichtig ist uns, zu zeigen, dass unsere Maßnahmen ihre Wirkung entfalten und dadurch klar ein Zeichen gegen Regelverstöße gesetzt wird“, ergänzte Sigel. Den rechtlichen Rahmen für das Taxigewerbe und die Mietwagenunternehmen geben Bund und Land vor. Dabei gilt: Selbst wenn Verstöße festgestellt wurden, führen diese zunächst nur zu einem Bußgeld und nicht zu einem sofortigen Entzug der Konzession. 

Dass die Überprüfungen der Mietwagenunternehmen auch erste Wirkungen zeigten, meldete Iordanis Georgiadis, Vorstand des Stuttgarter Taxiverbands e.V. beim gemeinsamen Austausch zurück. „Wir konnten wahrnehmen, dass die Maßnahmen des Landratsamts erste Wirkungen zeigen und die Mietwagenunternehmen sich verstärkt an die Rückkehrpflicht gehalten haben. Auch bedanken wir uns bei Landrat Sigel und den Zuständigen im Amt für ÖPNV, dass unsere Anliegen ernst genommen wurden und entsprechend mit den Überprüfungen ein wichtiges Signal für einen fairen Wettbewerb gesendet wurde“, so Georgiadis.

 

Überblick – So wird kontrolliert:

  • Nach Eingang eines Hinweises prüft das Amt für ÖPNV die Auftragsbücher, und nutzt die eingereichten „Beweise“ (Fotos, Screenshots, etc.) der Beschwerdeführer. Wenn Verstöße festgestellt werden können, werden diese geahndet.
  • Erhärtet sich ein Verdacht gegenüber einem Unternehmen, werden im Einzelfall auch Kontrollen des Betriebssitzes durchgeführt. Allerdings sind genau diese Verstöße (z.B. Fehlende Rückkehr zum Betriebssitz) sehr schwierig zu kontrollieren und vor allem rechtssicher nachzuweisen. Selbst bei einem Verstoß gegen diese Pflichten handelt es sich zunächst nur um eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld nach sich zieht.
  • Die Zulassung kann nur mit hohen Hürden verwehrt oder entzogen werden (da dies faktisch einem Berufsverbot nach Art. 12 GG gleichkommt). Bei auffälligen Unternehmen prüft das Landratsamt, ob Genehmigungen widerrufen werden können oder die Wiedererteilung einer Genehmigung versagt werden kann, weil die antragstellenden Personen im gewerblichen Sinn unzuverlässig sind.
  

Weitere Hintergrundinfos zu den Regelungen für Taxis bzw. für Uber tätige Mietwagenunternehmen:

  • Zahlen & Fakten: Insgesamt sind dem Landratsamt 13 Unternehmen mit insgesamt 41 Fahrzeugen bekannt, die im Kreis mit Uber zusammenarbeiten. Grundsätzlich gilt, wer Personen gewerblich befördert, muss eine Konzession beim LRA beantragen. Aber: Eine Zusammenarbeit mit Uber muss dem Landratsamt nicht gemeldet werden.
  • Fahrgebiet und Kontrolle: Taxis dürfen sich nur in ihrer Betriebssitzgemeinde bereithalten, Mietwagen nur auf Bestellung fahren. Verstöße werden durch das Landratsamt kontrolliert, können aber meist nur als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.
  • Taxi vs. Mietwagen: Taxis sind Teil des ÖPNV und unterliegen strengen Vorschriften, während Mietwagen flexibler, aber an besondere Vorgaben hinsichtlich der Auftragsannahme und gesetzliche Rückkehrpflichten gebunden sind.
  • Regulierungsunterschiede zu Stuttgart: Die gesetzlichen Vorgaben für Taxis und Mietwagenunternehmen sind gleich, jedoch fordert der Rems-Murr-Kreis zusätzliche Unterlagen für die Genehmigungen von Konzessionen insbesondere Mietverträge über Park- und Büroräume sowie einen Businessplan.
  • Zulassungsbegrenzung: Eine Deckelung der Mietwagenlizenzen ist im Rems-Murr-Kreis nicht möglich, da keine Stadt die nötige Einwohnerzahl von 100.000 überschreitet.