Entdecken.
Genießen. Leben.
Anträge für die Personenbeförderungsgenehmigung jetzt digital möglich
Taxi- und Mietwagenunternehmer können ab sofort die Personenbeförderungsgenehmigung, die Konzession oder Folgeanträge bequem online stellen
Ab sofort haben Taxi- und Mietwagenunternehmer sowie Busunternehmen im Gelegenheitsverkehr die Möglichkeit, ihre Personenbeförderungsgenehmigung online zu beantragen. Diese Genehmigung ist nötig, um Personen gewerblich gegen Entgelt von A nach B zu befördern. Beantragt werden muss unter anderem der sogenannte Personenbeförderungsschein von Personen, die als Taxi- oder Mietwagenfahrer oder als Fahrer von Fahrdiensten wie beispielsweise Uber arbeiten. Dabei dient der Personenbeförderungsschein der Sicherheit aller Fahrgäste und stellt sicher, dass der Fahrer sowohl die erforderlichen fachlichen als auch die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt
Im Rems-Murr-Kreis können Unternehmerinnen und Unternehmer jetzt nicht nur die erstmalige Beantragung einer Konzession der Personenbeförderung, sondern auch Folgeanträge, die gemäß dem Personenbeförderungsgesetz regelmäßig erforderlich sind, online einreichen. Der neue Online-Service bietet eine einfache und schnelle Möglichkeit, um die Anträge mit wenigen Klicks zu erledigen.
Der Online-Antrag ist über die Homepage des Rems-Murr-Kreises unter dem Reiter Bauen/Umwelt/Verkehr – ÖPNV – Personenbeförderung auffindbar.
Mit diesem Angebot setzt die Kreisverwaltung die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) um. Dieses Gesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen digital und nutzerfreundlich anzubieten. Der Online-Dienst zur Personenbeförderung wurde zentral vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen in Zusammenarbeit mit dem kommunalen Gebietsrechenzentrum ekom21 entwickelt und wird nun im Rems-Murr-Kreis genutzt. Das Prinzip „EfA – Einer für Alle“ ermöglicht es, einmal entwickelte digitale Lösungen bundesweit zu übernehmen.
(firat/27.11.24)