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Autor: Leonie Ries
Artikel vom 28.04.2021

Tempo 80 wird Regelgeschwindigkeit im Leutenbachtunnel

Im Leutenbachtunnel ist Tempo 80.
Im Leutenbachtunnel ist Tempo 80.

Die derzeit zulässige Höchstgeschwindigkeit im Leutenbachtunnel beträgt 100 Stundenkilometer. Diese Geschwindigkeit wurde nach dem Bau des Tunnels im Jahr 2009 festgelegt und stand im Einklang mit den rechtlichen, fachlichen und sicherheitstechnischen Vorgaben der Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln aus 2006 (RABT 2006). Dies bestätigte ein Gesamtsicherheitskonzept aus dem Jahr 2009, auf dessen Grundlage der Leutenbachtunnel im selben Jahr dem Verkehr übergeben wurde. Die gutachterliche Sicherheitsbewertung, in Fachkreisen Risikoanalyse genannt, wurde damals aufgrund der besonderen Charakteristik des Leutenbachtunnels durchgeführt.

Aufgrund der im Jahr 2019 neu eingeführten Empfehlung für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln mit einer Planungsgeschwindigkeit von 80 oder 100 Stundenkilometern (EABT-80/100) und des Unfallgeschehens im Leutenbachtunnels zwischen den Jahren 2015 und 2019 haben die zuständigen Fachbehörden veranlasst, im Jahr 2020 eine erneute Risikoanalyse in Auftrag zu geben und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Unfallhergänge zu legen.

Im Rahmen der Analyse wurden im Tunnel Geschwindigkeiten gemessen und die Einfahrts- und Innenbeleuchtung, vorhandene Haltesichtweiten und verschiedene andere Kenngrößen ausgewertet. Obwohl die Tageswerte der Geschwindigkeiten im untersuchten Zeitraum nur geringe Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten aufweisen, ergibt die Auswertung von 17 relevanten Unfallereignissen mit 14 Fällen auffällig oft als Ursache eine nicht angepasste Geschwindigkeit in den Kurvenbereichen des Tunnels in beiden Fahrrichtungen.

Das Sicherheitsgutachten kommt zu der Empfehlung, die zulässige Geschwindigkeit im Leutenbachtunnel auf 80 Stundenkilometer zu begrenzen. Hierdurch reduziert sich der Bremsweg der Kraftfahrzeuge, was eine Erhöhung der Verkehrssicherheit zur Folge hat und eine Reduktion der Unfallzahlen prognostiziert. Die verantwortlichen Fachbehörden für den Leutenbachtunnel – der Rems-Murr-Kreis als Betreiber, das Regierungspräsidium als Genehmigungsbehörde, die Polizei und auch die Verkehrsbehörden – haben sich einvernehmlich darauf verständigt, die zulässige Geschwindigkeit im Leutenbachtunnel zugunsten der Sicherheit der Nutzenden auf 80 Stundenkilometer zu begrenzen.

Da eine generelle Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit im Zuge der Gutachtenerstellung nicht festgestellt wurde, überhöhte und nicht angepasste Geschwindigkeit aber eine Hauptunfallursache ist, empfiehlt das Gutachten zudem eine Streckengeschwindigkeitsüberwachung im Leutenbachtunnel in beiden Fahrrichtungen. Die Errichtung einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage ist für einen späteren Zeitpunkt angedacht, falls die Geschwindigkeitsreduktion auf 80 Stundenkilometer keine Minderung der Unfälle bewirkt.

Der Rems-Murr-Kreis sowie die Stadt Winnenden als für den Leutenbachtunnel zuständige Straßenverkehrsbehörden werden die Empfehlung der Risikoanalyse zur Reduzierung der Geschwindigkeit zeitnah umsetzen und in den nächsten Tagen die Anordnung von Tempo 80 erlassen.

Der Betrieb von Bundes- und Landesstraßentunneln im Regierungsbezirk Stuttgart liegt in unmittelbarer Zuständigkeit der Land- und Stadtkreise.

(ries/28.4.21)