Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Martina Nicklaus
Artikel vom 02.08.2016

Landrat Dr. Richard Sigel im Gespräch mit Bauern

Landrat Dr. Richard Sigel im Gespräch mit Bauern

Landrat Dr. Richard Sigel
Landrat Dr. Richard Sigel

Neue Düngeverordnung stand im Mittelpunkt der Informationsveranstaltung für Landwirte

Auf Einladung des Bauernverbandes Schwäbisch Hall-Hohenlohe-Rems e.V. und des Geschäftsbereiches Landwirtschaft des Rems-Murr-Kreis fand im Backnanger Berufsschulzentrum eine Infoveranstaltung für Landwirte, Obstbauern und Winzer zum Thema „Neue Düngeverordnung, was kommt auf die Landwirte zu“ statt. Rund 130 Landwirte aus dem Rems-Murr-Kreis nutzten dabei die Gelegenheit mit dem neuen Landrat Dr. Richard Sigel ins Gespräch zu kommen.

Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden des Bauernverbandes, Klaus Mugele, würdigte der Landrat in seinem Grußwort die Leistung der Landwirte für die Kulturlandschaft. „Ohne die Bewirtschaftung des Grünlandes, der Streuobstwiesen, des Ackerlandes, der Rebflächen und der Obstanlagen, hätten wir nicht so eine vielfältige Landschaft, die zum Spazieren gehen, Sport treiben und Verweilen einlädt“, so Landrat Dr. Richard Sigel. Trotz dieser Vielfalt ist dem Landrat aber auch bewusst, dass die kleinräumige Struktur des Rems-Murr-Kreises bei der Flächenbewirtschaftung im Vergleich zur großflächigen Agrarlandschaft aufwändig und kostenintensiv ist. „Wir müssen daher bei unseren Bauleitplanungen darauf achten, dass für die landwirtschaftlichen Betriebe Strukturen erhalten bleiben oder geschaffen werden, damit eine nachhaltige Bewirtschaftung gewährleistet werden kann“, so Landrat Dr. Richard Sigel.

Oberlandwirtschaftsrätin Melanie Fuchs vom Landratsamt Ostalbkreis referierte zur neuen Düngeverordnung. Dabei erläuterte Fuchs die Hintergründe. „Ziel der Düngeverordnung ist, Nitratgehalte zu senken und Ammoniakemissionen zu verringern. Für den Landwirt bedeutet die neue Düngevorordnung, dass er eine Dokumentation des Düngebedarfes für seine Kulturen führen muss“, so Fuchs. Auch für die Ausbringung von Gülle gibt es neue Sperrfristen. Künftig darf vom 1. November bis 31. Januar keine Gülle auf Grünland ausgebracht werden. Auf Ackerland gilt eine Sperrfrist nach der Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum 31. Januar. Für die Gülle und Gärreste müssen 6 Monate Lagekapazität auf den Betrieben vorgehalten werden, wenn der Tierbestand von 3 Großvieh-Einheiten je Hektar nicht überschritten wird. Weiterhin führte Fuchs aus, dass Düngemittel im Abstand von 4 Meter an Gewässern nicht ausgebracht werden dürfen. Um Ammoniakemissionen zu senken, ist es wichtig, dass flüssige Wirtschaftsdünger (Gülle, Jauche, Gärreste aus Biogasanlagen) durch entsprechende Technik bodennah ausgebracht werden. „Durch neue Ausbringtechniken entstehen für den Landwirt zwar zusätzliche Kosten. Gleichzeitig können durch diese Technik die Nährstoffinhalte in der Gülle besser genutzt werden und somit Düngekosten gespart werden“, so Melanie Fuchs.

Im Anschluss fand eine Aussprache und Diskussionsrunde unter Fachleuten statt, bei der sich die Anwesenden noch austauschen konnten.

(mk/02.08.2016)

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