Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Personenstandsrecht

Im Bereich Personenstandsrecht geht es hauptsächlich um die Themen Standesamtaufsicht, Namensänderung und Leistungen nach dem StrRehaG ("Opferrente").

Mit Klick auf das jeweilige Thema erhalten Sie weitere Informationen dazu.

Standesamtsaufsicht

Das Landratsamt übt die staatliche Fachaufsicht über die Standesämter im Rems-Murr-Kreis aus.

Die Fachaufsicht umfasst die Beratung der Standesbeamten, die Prüfung und Genehmigung vorlagepflichtiger Sachverhalte (insbesondere wenn das Recht eines oder mehrerer ausländischer Staaten berührt ist), das Hinwirken auf eine einheitliche Rechtsanwendung und die Durchführung von Lehrgängen für die Standesbeamten und deren Mitarbeiter.

Als Fachaufsichtsbehörde ist das Landratsamt dabei ausschließlich im verwaltungsinternen Verhältnis zu den Standesämtern tätig. Bitte wenden Sie sich als Bürger daher immer unmittelbar an das für Ihren Wohnort zuständige Standesamt, das Teil des Bürgermeisteramtes (Rathaus oder Ortschaftsverwaltung) ist. 

Weitergehende Informationen (via Service-BW)

Namensänderung

Ihren Familiennamen und Vornamen können Sie nur im Ausnahmefall ändern lassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund kann beispielsweise vorliegen, wenn der Familienname anstößig oder lächerlich klingt oder wesentliche Schwierigkeiten in der Schreibweise oder bei der Aussprache verursacht. Für weitergehende Informationen zu den Voraussetzungen einer Namensänderung folgen Sie bitte dem nachstehenden Link:

Bitte beachten Sie die eigene Zuständigkeit der Großen Kreisstädte für Namensänderungen.

Leistungen nach dem StrRehaG

Nach dem StrRehaG (Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz) können die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR eine monatliche besondere Zuwendung in Höhe von bis zu 330 € nach § 17a StrRehaG (sog. "Opferrente") oder eine Kapitalentschädigung nach § 17 StrRehaG erhalten. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie auf folgender Seite:

Informationsicon
http://www.rems-murr-kreis.de//landratsamt-und-politik/organigramm/auslaenderamt-und-staatsangehoerigkeitsrecht/personenstandsrecht