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Antragsverfahren
Gemeinden als Ansprechpartner
Voraussetzung für eine Förderung in ELR ist der Aufnahmeantrag einer Gemeinde oder mehrerer Gemeinden in interkommunaler Zusammenarbeit.
Das bedeutet, dass sowohl gewerbliche als auch private Antragsteller die notwendigen Unterlagen für eine ELR-Förderung gemeinsam mit ihrer Gemeindeverwaltung ausstellen müssen. Die Gemeindeverwaltungen verfügen über die notwendigen Formulare und informieren potenzielle Antragsteller darüber, was sie für eine Bewerbung beibringen müssen.
Nachhaltigkeit bringt Fördervorrang für private Projekte
Auch der Klimaschutz spielt bei der Förderung durch ELR eine wichtige Rolle. Im Sinne eines schonenden Umgangs mit den natürlichen Lebensgrundlagen führen Energieeinsparung, verbesserte Energieeffizienz, Verwendung erneuerbarer Energien oder die Anwendung ressourcenschonender Bauweisen bei privaten Projekten zu einem Fördervorrang und sind für kommunale Projekte Fördervoraussetzung.
Landratsamt als Mittler
Bearbeitungsstellen im ELR-Antragsverfahren sind die Regierungspräsidien. Für den Rems-Murr-Kreis ist das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) zuständig. Da das RPS eine Vielzahl an Landkreisen betreut, sind die Landratsämter ebenfalls in das ELR-Auswahlverfahren einbezogen. Konkret bedeutet dies, dass das Landratsamt Rems-Murr-Kreis Kontakt zu den Gemeinden hält, diesen als Ansprechpartner zur Verfügung steht und die Aufnahme der Projektanträge in die ELR-Förderung bestmöglich unterstützt.
Um die Schlüssigkeit der Aufnahmeanträge zu prüfen, eine größtmögliche Abstimmung mit anderen Maßnahmen zur Strukturverbesserung zu erreichen und die Dringlichkeit der eingereichten Projekte zu beurteilen, wird beim Landratsamt jährlich ein Koordinierungsausschuss gebildet. Das Landratsamt und der Koordinierungsausschuss prüfen, inwieweit die Aufnahmeanträge mit anderen Planungen zur Strukturverbesserung abgestimmt sind und beurteilen strukturelle Bedeutung sowie Dringlichkeit der Projekte.
Nach Anhörung des Koordinierungsausschusses legt das Landratsamt die Anträge einschließlich einer Stellungnahme zur Priorität dem Regierungspräsidium vor. Im Anschluss übermittelt das Regierungspräsidium dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz einen nach Prioritäten geordneten Entscheidungsvorschlag. Dort wird über die Aufnahme in das Förderprogramm entschieden.
Link zu Formularen und weiteren Informationen auf den Seiten des Regierungspräsidiums Stuttgart:
http://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/laendlichen-raum-staerken/elr/