Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Verfahrenslotsin im Rems-Murr-Kreis 

 

Verfahrenslotsin – eine wichtige Ansprechpartnerin auf dem Weg zur gleichberechtigten Teilhabe von Kindern und jungen Erwachsenen

Zum Jahr 2028 soll es soweit sein: die sogenannte „Große Lösung“ soll endlich umgesetzt werden! Doch was bedeutet das überhaupt? 
Ab dem 1. Januar 2028 sollen die Leistungen für Kinder und junge Erwachsene mit einer (drohenden) Behinderung aus einer Hand fließen und das ganz unabhängig davon welche Art der Behinderung vorliegt. Es wird keine Rolle mehr spielen, ob eine geistige, körperliche oder seelische Behinderung diagnostiziert wurde. Es wird einen zentralen Ansprechpartner geben: das Kreisjugendamt. 

Doch wie können sich Leistungsberechtigte bis zum Zeitpunkt der Umsetzung der „Großen Lösung“ zurecht finden? 
Hierfür wurde eine Verfahrenslotsin installiert. Im Rems-Murr-Kreis wird diese Aufgabe von Julia Doubrawa seit dem 1. Januar 2024 übernommen. Sie dient als kompetente Beraterin im Bereich der Sozialgesetzbücher und kann Kinder und junge Erwachsene mit einer (drohenden) Behinderung auf dem Weg der Inanspruchnahme der Leistungen lotsen, unterstützen und begleiten. In der Zusammenarbeit mit ihr, gelingt es übergreifende Fachkenntnisse zu bündeln. 

Aber nicht nur das: aufgrund Ihrer Expertise arbeitet sie, in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt und dem Amt für Teilhabe und Soziales, daran die „Große Lösung“ reibungslos umzusetzen. Es handelt sich bei der „Großen Lösung“ um einen wichtigen Schritt zur gleichberechtigten Teilhabe aller Kinder und jungen Erwachsenen.

 

Als Verfahrenslotsin des Rems-Murr-Kreises ist sie Ansprechpartnerin für: 

  • junge Menschen mit einer (drohenden) Behinderung 
  • Eltern, Erziehungsberechtigte 
  • Pflegepersonen 
  • Vormundschaft / Pflegschaft 
  • gesetzliche Betreuung 
 

Die Aufgaben sind: 

  • unabhängige und neutrale Beratung sowie Information über bestehende Rechte 
  • Beratung zu unterschiedlichen Leistungen des Sozialleistungssystems 
  • Begleitung und Unterstützung, zum Beispiel bei der Antragsstellung, aber auch im weiteren Verfahren 
  • Hilfestellung im Leistungssystem der Eingliederungshilfe und Jugendhilfe 
 

Das Angebot ist kostenlos, freiwillig und vertraulich! Julia Doubrawa unterliegt der Schweigepflicht. 

 

Verfahrenslotse

Verfahrenslotsin
Foto: SprechtPerspektive
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