Leistungen
Der Fachbereich Leistungen für Flüchtlinge ist für die Gewährung und Auszahlung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), insbesondere an geduldete und gestattete Personen, zuständig.
Leistungen nach dem AsylbLG stellen den Lebensunterhalt sicher, soweit Einkommen und Vermögen nicht ausreichend vorhanden sind.
Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur mit Termin möglich sind.
Termine vereinbaren können Sie per Telefon oder E-Mail entweder mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter oder über das Sekreteriat (siehe Infobox rechts). Da die Termine in der Regel mehrere Wochen im Voraus vergeben sind, bitten wir Sie, sich möglichst frühzeitig um Ihren Termin zu kümmern.
Neu:
Termine können jetzt auch online vereinbart werden.
Klicken Sie hier für folgende Anliegen:
- Abgabe/Ausgabe Dokumente (Vorlage Duldung, Abgabe Einkommensnachweise)
- Ausgabe Behandlungsscheine
- Ausgabe Zahnbehandlungsscheine
- Aushändigung Antrag
- Leistungsantrag abgeben
Hier (PDF-Datei) geht es zur Schritt-für-Schritt-Anleitung einer Terminbuchung. (PDF)