Tierschutz
Die Mitarbeitenden sind unter anderem für die Überwachung der gesetzlichen Mindestanforderungen bei der Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren verantwortlich.
Auch die artgerechte Haltung von Heimtieren wird durch die Amtstierärzte/-innen überprüft. Zur artgerechten Haltung gehört nicht nur die Haltung im Stall, Hof und Haus, sondern auch der richtige Umgang mit dem Tier auf dem Transport und bei der Schlachtung. Die Amtstierärzte/-innen machen Kontrollen vor Ort in den Ställen und Privathaltungen, kontrollieren aber ebenso Zirkusse, Zoohandlungen, Hunde- und Katzenpensionen, Reitbetriebe und Tierzüchter.
Die Mitarbeitenden stehen auch für Beratungen zur Verfügung. Gegen den Tierhalter werden gegebenenfalls bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen verwaltungsrechtliche Maßnahmen, Bußgeld- und Stafverfahren eingeleitet. Unterstützt wird diese Tätigkeit von den Tierschutzvereinen und der Polizei.