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Geschäftsbereiche und ihre Aufgaben
Baurecht
Geschäftsbereichsleitung
Karl-Heinz Bayer
Geschäftsbereich Baurecht
Telefon 07151 501-2231
Telefax 07151 501-2482
k.bayer@rems-murr-kreis.de
Allgemeines - räumliche Zuständigkeit
Der Geschäftsbereich Baurecht des Landkreises beinhaltet die größte untere Baurechtsbehörde im Kreisgebiet. Die baurechtliche Genehmigungszuständigkeit hat der Geschäftsbereich für die folgenden 14 Städte und Gemeinden (mit zusammen etwas mehr als 120.000 Einwohnern):
Die hier nicht aufgeführten Städte und Gemeinden haben eigene Baurechtsbehörden.
Weiterhin ist der Geschäftsbereich Baurecht für 25 Städte und Gemeinden des Kreises baurechtliche Fach- und Genehmigungsbehörde bei Bauleitplanverfahren.
Weitere Schwerpunkte sind Denkmalschutz, Brand- und Katastrophenschutz sowie Wohnraumförderung.
Zuständig für folgende Verfahren: