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Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Eingliederungshilfe kann die folgenden Leistungen betreffen:
- Wohnen (z.B. betreutes Wohnen, Wohnen in einem Heim)
- Beschäftigung (z.B. in Werkstätten für behinderte Menschen)
- familienentlastende Hilfen
- Förderung behinderter Kinder in Kindertagesstätten oder Schulen
- Unterstützung in der Ausbildung und im Studium Versorgung mit Hilfsmitteln
Alle Informationen über Voraussetzungen, notwendige Unterlagen, Fristen und Ablauf des Verfahrens erhalten Sie über den unten angegebenen Link.
Informationen zur Zuständigkeit erhalten Sie unter 07151 501-1450
Sprechzeiten
Dienstag bis Freitag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Die Sachbearbeiter für die Grundsicherung sind montags nicht erreichbar. Vorsprachetermine vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch.
Zuständig für folgende Verfahren: