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Schwerbehindertenrecht
Vorliegen und der Grad einer Behinderung
In Baden-Württemberg wird das Vorliegen und der Grad einer Behinderung von den Landratsämtern festgestellt. Diese vergeben ebenfalls Merkzeichen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen.
Alle Informationen über Voraussetzungen, notwendige Unterlagen, Fristen und Ablauf der Verfahren erhalten Sie über den unten angegebenen Link.
Antragsformulare
Erstantrag Schwerbehinderung (PDF)
Änderungsantrag Schwerbehinderung (PDF)
Ansprechpartner im Landratsamt Rems-Murr-Kreis:
Volker Barnickel
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Außenstelle Backnang
Erbstetter Straße 58
71522 Backnang
Telefon 07191 895-4160
v.barnickel@rems-murr-kreis.de
Außenstelle finden mit Google Maps
VVS Fahrplanauskunft
Zuständig für folgende Verfahren:
Adobe Reader
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