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Jugend, Gesundheit und Soziales
BeistandschaftWer kann eine Beistandschaft beantragen?Jeder Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein Kind oder Jugendlichen alleine zusteht, kann den Eintritt der Beistandschaft schriftlich gegenüber dem Jugendamt erklären. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge kann der Eintritt der Beistandschaft von dem Elternteil erklärt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Welche Aufgaben können dem Beistand übertragen werden?
Der Beistand kann auch schon vor der Geburt des Kindes tätig werden. Wann endet die Beistandschaft?
Ist das Sorgerecht durch die Beistandschaft eingeschränkt?Nein, lediglich für den Bereich, der dem Beistand übertragen ist, ist auch er, neben dem betreuenden Elternteil, gesetzlicher Vertreter des Kindes. Ausnahme: KontaktKreisjugendamt Behörde finden mit Google Maps Öffnungszeiten BMFSFJ![]() Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert Sie auf seinen Seiten ausführlich rund um die Themen Familie, ältere Menschen, Gleichstellung, Kinder und Jugend. Mehr im Web© 2010 Rems-Murr-Kreis komm.on.line GmbH
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