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Unterhalt
Unterhaltsverpflichtungen
Grundsätzlich sind beide Eltern dem Kind zum Unterhalt verpflichtet. Der Elternteil, bei dem sich das Kind befindet, erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung in der Regel durch die Betreuung und Erziehung des Kindes. Der andere Elternteil muss Barunterhalt leisten.
Bei der Geltendmachung des Unterhalts steht das Jugendamt dem Elternteil, bei dem das Kind lebt, mit Beratung und Unterstützung oder als Beistand gerne zur Seite.
Beratung und Unterstützung erhalten auch junge Volljährige bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und nicht miteinander verheiratete Eltern bei der Geltendmachung des Betreuungsunterhalts.
Unterhaltsverpflichtungen (vollstreckbare Unterhaltstitel) können beim Jugendamt kostenlos beurkundet werden.
Zur Beurkundung vereinbaren Sie bitte vorher mit uns telefonisch einen Termin.
Kontakt
Kreisjugendamt
Hans-Peter Kirgis
Alter Postplatz 10
71332 Waiblingen
Telefon 07151 501-1587
Telefax 07151 501-1484
h.kirgis@rems-murr-kreis.de
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