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Sorgerecht

Elterliche Sorge

Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, hat die Mutter die alleinige elterliche Sorge.

Gemeinsame Sorge besteht,

  • wenn die Eltern heiraten
  • wenn die Eltern vor einem Notar oder dem Jugendamt gleichlautende Sorgeerklärungen abgeben

Die Sorgeerklärung kann auch schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.

Die gemeinsame elterliche Sorge kann nur durch Beschluss des Familiengerichts wieder aufgehoben werden.

Kontakt

Kreisjugendamt
Hans-Peter Kirgis
Winnender Straße 30/1
71328 Waiblingen
Telefon 07151 501-1587
Telefax 07151 501-1484
h.kirgis@rems-murr-kreis.de

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