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Jugend, Gesundheit und Soziales
SorgerechtElterliche SorgeSind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, hat die Mutter die alleinige elterliche Sorge. Gemeinsame Sorge besteht,
Die Sorgeerklärung kann auch schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden. Die gemeinsame elterliche Sorge kann nur durch Beschluss des Familiengerichts wieder aufgehoben werden.
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