Seiteninhalt
Sorgerecht
Elterliche Sorge
Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, hat die Mutter die alleinige elterliche Sorge.
Gemeinsame Sorge besteht,
- wenn die Eltern heiraten
- wenn die Eltern vor einem Notar oder dem Jugendamt gleichlautende Sorgeerklärungen abgeben
Die Sorgeerklärung kann auch schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
Zur Beurkundung vereinbaren Sie bitte vorher mit uns telefonisch einen Termin.
Die gemeinsame elterliche Sorge kann nur durch Beschluss des Familiengerichts wieder aufgehoben werden.
Kontakt
Kreisjugendamt
Hans-Peter Kirgis
Alter Postplatz 10
71332 Waiblingen
Telefon 07151 501-1587
Telefax 07151 501-1484
h.kirgis@rems-murr-kreis.de
Behörde finden mit Google Maps
Fahrplanauskunft VVS
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
08:30 Uhr bis12:00 Uhr
Donnerstag
13:30 Uhr bis 18:00 Uhr