Seiteninhalt
Ausbildungsförderung
BAföG-Leistungen
Mit den nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) vorgesehenen Leistungen soll es auch finanziell schlechter gestellten Personen ermöglicht werden, unabhängig vom eigenen Einkommen eine Ausbildung zu erhalten, die ihren Neigungen und Fähigkeiten sowie ihrer Eignung entspricht.
Weitere Informationen unter www.das-neue-bafoeg.de
BAföG-Leistungen können erhalten:
- Studierende an allen Arten von Hochschulen, Höheren Fachschulen und Akademien
- Schüler weiterführender allgemeinbildender Schulen und Berufsfachschulen ab Klasse 10 und Schüler von Fach- und Fachoberschulklassen ohne abgeschlossene Berufsausbildung, sofern sie aus bestimmten Gründen nicht bei ihren Eltern leben können
- Schüler an Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs
- Schüler ohne abgeschlossene Berufsausbildung in Fachschul- und Berufsfachschulklassen, die in mindestens zweijährigen Bildungsgängen zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen
- Schüler an Berufsaufbauschulen
- Schüler in Fachoberschul- und Fachschulklassen, deren Besuch eine Berufsausbildung voraussetzt
Mit den Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz soll die Vorbereitung auf Meisterprüfungen im Handwerk sowie auf andere vergleichbare Abschlüsse in Industrie, Handel, Haus- und Landwirtschaft, in freien Berufen und im Gesundheitswesen finanziell abgesichert werden. Die Förderung ist auf ein erstes Fortbildungsziel beschränkt.
Weitere Infos unter www.meister-bafoeg.info
Einen online ausfüllbaren Antrag erhalten sie beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württtemberg unter folgendem Link:
Onlineantrag
Alle Informationen über Voraussetzungen, notwendige Unterlagen, Fristen und Ablauf der Verfahren erhalten Sie über die unten angegebenen Links.
Ansprechpartner im Landratsamt Rems-Murr-Kreis
R. Dippon
Telefon 07151 501-1326
r.dippon@rems-murr-kreis.de
Zuständig für folgende Verfahren: