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Landesstiftung Familie in Not
Finanzielle Unterstützung für Familien
Für Schwangere und Familien in Notlagen gibt es in Gestalt der "Bundesstiftung Mutter und Kind" und der "Landesstiftung Familie in Not" Institutionen, die finanzielle Unterstützung anbieten. Diese ist eine freiwillige Leistung, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Alle Informationen über Voraussetzungen, notwendige Unterlagen, Fristen und Ablauf des Verfahrens erhalten Sie über die unten angegebenen Links.
Kontakt
Persönlich berät sie die Schwangerenberatung im Geschäftsbereich Gesundheit:
Schwangerenberatung
Bahnhofstraße 1
71332 Waiblingen
Telefon 07151 501-1611
Telefon 07151 501-1622
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Zuständig für folgende Verfahren: