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Täter-Opfer-Ausgleich

Eigenverantwortlich und unbürokratisch

Eine Straftat kann für Täter wie Opfer eine Reihe von negativen Folgen nach sich ziehen. Hieraus ergibt sich oft für beide Seiten eine komplizierte und belastende Situation.

Im Gegensatz zu einem formellen Strafverfahren bietet der Täter - Opfer - Ausgleich die Möglichkeit eigenverantwortlich und unbürokratisch sowohl die Tat als auch die Folgen aufzuarbeiten.

Chancen für Geschädigte

  • Darstellung der Folgen
  • Aufarbeiten von Gefühlen
  • Klärung offener Fragen
  • Bereinigung des Konflikts durch gemeinsames Gespräch
  • Aktive Beteiligung bei der Suche nach Wiedergutmachungsmöglichkeiten
  • Schnelle und unbürokratische Schadensregulierung
  • Eventuell gemeinsame Suche nach zukünftigen Umgangsformen

Chancen für Beschuldigte

  • Persönlicher Kontakt mit dem Geschädigten
  • Verantwortungsübernahme für die Tat
  • Aktive Beteiligung bei der Bereinigung des Konflikts
  • Einbringen eigener Wiedergutmachungsideen
  • Strafmilderung oder Verfahrenseinstellung

Voraussetzungen

  • Der Sachverhalt ist geklärt bzw. die Beschuldigten geständig
  • Alle Beteiligten nehmen freiwillig am Täter - Opfer - Ausgleich teil
  • Der Vermittler ist neutral und unparteiisch
  • Staatsanwaltschaft oder Gericht sind mit der Durchführung des Täter - Opfer - Ausgleich einverstanden

Ablauf

  • Zumeist weist die Staatsanwaltschaft die Fälle zu. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass sich Betroffene selber melden oder die Fälle vom Gericht zugewiesen werden.
  • In getrennten Informationsgesprächen werden beide Parteien über den Täter - Opfer - Ausgleich informiert und Ihre Bereitschaft zur Teilnahme und Ihre Vorstellungen abgeklärt.
  • Im Konfliktregelungsgespräch wird auf konstruktive Art die Tat sowie die Folgen aufgearbeitet und nach Lösungsmöglichkeiten gesucht.
  • Abschließend erhält die Staatsanwaltschaft oder das Gericht einen Bericht über den Verlauf des Täter - Opfer - Ausgleichs.

Ansprechpartner und Kontakt

Kreisjugendamt
Herr Kuhn
Alter Postplatz 10
71332 Waiblingen
Telefon 07151 501-1417

Es sind auch Termine in den Außenstellen Backnang und Schorndorf möglich.

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Weitere Informationen

Projekt Handschlag

Handschlag

Projekt Handschlag ist eine Einrichtung zum Täter-Opfer-Ausgleich im Landgerichtsbezirk Tübingen. Auf den Seiten finden Sie verschiedene Materialen, Literaturempfehlungen und Links zum Thema. Außerdem können Sie sich über die Gesprächsmöglichkeiten und das Team informieren.

Zur Homepage "Projekt Handschlag"

Ausgleichende Gerechtigkeit

Die Seite ausgleichende-gerichtigkeit.de ist ein Internetportal der Bundesarbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich und wir gefördert vom Bundesministerium der Justiz. Sowohl Geschädigte und Vermittler, als auch Beschuldigte finden hier wertvolle Informationen.

Zur Homepage "Ausgleichende Gerechtigkeit"

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