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Amtsvormundschaft und -pflegschaft
Durch Mitarbeiter/innen des Jugendamts
Als Amtsvormund oder Amtspfleger von Kindern und Jugendlichen nehmen die Mitarbeiter/innen des Jugendamts für die Kinder oder Jugendlichen die Aufgaben der Eltern wahr, wenn den Eltern oder dem allein sorgeberechtigen Elternteil die elterliche Sorge durch das Familiengericht ganz oder teilweise entzogen wurde bzw. die Vormundschaft kraft Gesetzes eingetreten ist.
Kontakt
Kreisjugendamt
Hans-Peter Kirgis
Alter Postplatz 10
71332 Waiblingen
Telefon 07151 501-1587
Telefax 07151 501-1484
h.kirgis@rems-murr-kreis.de
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