Die amtliche Lebensmittelüberwachung beginnt bereits im Stall und auf dem Feld und erstreckt sich lückenlos über alle Verarbeitungs- und Vermarktungsstufen bis hin zum Endverbraucher.
Im Rems-Murr-Kreis sind die Amtstierärzte und Lebensmittelkontrolleure des Geschäftsbereichs Verbraucherschutz und tierärztlicher Dienst für die Lebensmittelüberwachung zuständig.
In der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung werden sie durch amtliche Tierärzte und Fachassistenten unterstützt. Durch die Kontrolle vor Ort und die enge Zusammenarbeit mit den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern in Baden-Württemberg sorgt die Lebensmittelüberwachung dafür, dass gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel gewonnen und in den Verkehr gebracht werden.
Veröffentlichung von Kontrollergebnissen
Die Verbraucher haben ein besonderes Interesse zu erfahren, welche Lebensmittel oder Futtermittel mit unzulässigen Schadstoffen oder unerwünschten Stoffen belastet sind. Um diesem Bedürfnis Rechnung zu tragen, schreibt eine Gesetzesänderung ab 1. September 2012 eine Veröffentlichungspflicht vor. Sie gilt bei der Überschreitung festgelegter Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen sowie bei Verstößen gegen Gesundheits- oder Täuschungsschutz, soweit sie ein gewisses Maß überschreiten.
Den Wortlaut der rechtlichen Regelung sowie eine Auflistung von auffälligen Kontrollergebnissen aus dem Rems-Murr-Kreis finden Sie hier.