Wenn Sie umziehen, sollten Sie die neue Adresse in Ihrem Jagdschein eintragen lassen.
Generelle Zuständigkeit:
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Unterlagen:
- geänderter Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
- Jagdschein
- bei Verlängerung des Jagdscheins: Versicherungsnachweis
- bei Vertretung: Vollmacht
Ablauf:
Die Adressänderung im Jagdschein können Sie persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie können auch Dritte mit einer Vollmacht dazu beauftragen. Zuständige Stelle ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Sie können die Adressänderung auch bei der nächsten Jagdscheinverlängerung vornehmen lassen, wenn diese in Kürze ansteht.
Kosten:
üblicherweise keine
Sonstiges:
Weitere Informationen zum Thema "Jagd" finden Sie auch auf der Internetseite der Wildforschungsstelle des Landes und im Internetauftritt der Landesforstverwaltung.
Rechtsgrundlage:
§ 15 Abs. 1 Bundesjagdgesetz
Zuständige Ansprechpartner und Behörden:
Logo des Rems-Murr-Kreises
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Alter Postplatz
10
71332
Waiblingen
Telefon: 07151/501-0
Fax: 07151/501-1525
info@rems-murr-kreis.de
Sprechzeiten:
Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Lebenslagen:
Freigabevermerk:
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat dessen ausführliche Fassung am 06.07.2012 freigegeben.