Fischerei
Untere Fischereibehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart.
Für den Fischereischein ist das Bürgermeisteramt der jeweiligen Wohngemeinde zuständig.
Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis erstellt Zweitschriften von verloren gegangenen Prüfungszeugnissen (bis zum Jahr 2008) aus, wenn die Prüfung im Rems-Murr-Kreis abgelegt wurde.
Anfragen zur Fischerprüfung richten Sie bitte an:
Landesfischereiverband Baden-Württemberg
Goethestr. 9
70174 Stuttgart
Telefonnummer: 0711 25294750